- www.hensche.de
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
GE will 1700 Jobs in Deutschland streichen - Standorte vor dem Aus

14.01.2016. (dpa) - Nach der Milliarden-Übernahme der Energiesparte des französischen Konzerns Alstom plant General Electric (GE) in Deutschland einen erheblichen Stellenabbau.
Die ehemaligen Alstom-Standorte Mannheim, Stuttgart, Bexbach im Saarland und Wiesbaden sollen verkleinert oder ganz geschlossen werden, wie ein GE-Sprecher am Mittwoch in Frankfurt am Main sagte.
Rund 1700 Arbeitsplätze sind betroffen - mehr als jede siebte Stelle in Deutschland.
Der Konzern beschäftigt bundesweit rund 11.000 Mitarbeiter an mehr als 50 Standorten.
Beschäftigte und die IG Metall protestierten gegen die Pläne und kündigten Widerstand an.
GE wolle seine Geschäfte an das gegenwärtige Marktumfeld der europäischen Energieerzeugung anpassen, teilte das Unternehmen zur Begründung mit. Vor allem die Stromerzeugung mit Gas- und Dampfturbinen sei in den vergangenen Jahren signifikant zurückgegangen.
Am stärksten von der Umstrukturierung betroffen ist nach Angaben eines GE-Sprechers der Standort Mannheim: Dort soll die Turbinenfertigung geschlossen werden. Der Standort selbst bleibe aber erhalten, dort solle es auch in Zukunft die Bereiche Service und Verwaltung geben, sagte er. Wie viele Arbeitsplätze voraussichtlich wegfallen werden, konnte er nicht sagen. In Mannheim werden vor allem Dampfturbinen produziert, das Geschäft lief aber zuletzt wegen der Energiewende nur schleppend. Im vergangenen Herbst wurde in dem Werk Kurzarbeit eingeführt.
Nach Angaben der IG Metall müssen allein in Mannheim mehr als 1.000 der rund 1.800 Mitarbeiter um ihren Job bangen. Neben rund 500 Beschäftigten in der Fertigung beträfen die Sparpläne auch über 500 Mitarbeiter in Service und Verwaltung, sagte Gewerkschaftssekretär Benedikt Hummel. Am Mittwoch demonstrierten in der Mannheimer Innenstadt mehr als 1.000 Menschen gegen den geplanten Stellenabbau.
Man werde sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Pläne des Konzerns zur Wehr setzen - auch tarifpolitisch und juristisch, kündigte Hummel an. Die Arbeitnehmerseite habe ein Konzept entwickelt, wie das Mannheimer Werk besser ausgelastet werden könnte. Doch der Konzern weigere sich, darüber zu reden.
Vor der Schließung steht nach Angaben von General Electric auch der Fertigungsstandort Bexbach. Dort werden Turbinenschaufeln hergestellt. Laut IG Metall sind 170 Stellen in Gefahr. Zudem wird nach Angaben des GE-Sprechers der Standort Wiesbaden geschlossen. Die Mitarbeiter zögen nach Frankfurt am Main um.
In Stuttgart, wo Boiler für Dampfturbinen produziert werden, solle die Fertigung verkleinert werden, kündigte der GE-Sprecher an. Nach Angaben der Gewerkschaft IG Metall sollen dort 255 der 380 Arbeitsplätze gestrichen werden. "Die schlimmsten Befürchtungen wurden sogar noch übertroffen", sagte der Betriebsratsvorsitzende am Standort Stuttgart, Bruno Markel. Die Ankündigungen des Managements seien "ein Schlag ins Gesicht für alle Beschäftigten".
Die IG Metall forderte den Konzern auf, die Pläne zurückzunehmen und in Gespräche mit der Arbeitnehmerseite zurückzukehren. "Wir werden Widerstand gegen die Abbaupläne leisten", kündigte der Geschäftsführer der IG Metall Stuttgart, Martin Röll, an. Es gebe Alternativen, die langfristig sowohl die Beschäftigung als auch die Wettbewerbsfähigkeit sichern würden. Doch davon habe das Management nichts wissen wollen.
Der französische Elektronikkonzern Alstom hatte im vergangenen Jahr seine Energiesparte an den US-Industriekonzern verkauft. Der deutsche Alstom-Konzernbetriebsrat hatte schon während der Verkaufsverhandlungen vor einem Stellenabbau gewarnt. Europaweit will GE nach eigenen Angaben 6.500 Stellen streichen. Der Konzern hat in Europa rund 35.000 Mitarbeiter.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsstillegung, Betriebsschließung
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
- Arbeitsrecht aktuell: 17/305 Weiterer Stellenabbau bei General Electric
- Arbeitsrecht aktuell: 17/042 General Electric streicht in Mannheim und Bexbach Hunderte Stellen
- Arbeitsrecht aktuell: 16/383 Einigungsstelle für Interessenausgleich bei GE Power
- Arbeitsrecht aktuell: 16/372 Menschenkette gegen geplanten Stellenabbau bei GE in Mannheim
- Arbeitsrecht aktuell: 16/323 Protest in Mannheim gegen massiven Stellenabbau bei General Electric
- Arbeitsrecht aktuell: 16/118 Europaweite Aktionen gegen Jobverlust bei General Electric
- Arbeitsrecht aktuell: 15/149 Gespannte Stimmung bei Siemens vor dem IG-Metall-Aktionstag
- Arbeitsrecht aktuell: 14/224 Alstom-Deal: Gewerkschafter fordert Klarheit für deutsche Standorte
Letzte Überarbeitung: 14. Dezember 2017
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2018:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de