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Hartz-IV-Gutscheine: Unterschiedliche Regeln, keine genauen Zahlen

16.01.2014. (dpa) - Das Einlösen von Lebensmittelgutscheinen für Hartz-IV-Empfänger ist nicht einheitlich geregelt.
Jedes Jobcenter könne selbst entscheiden, ob es Vereinbarungen mit Geschäften darüber trifft, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit.
Gutscheine werden von den Jobcentern in Notlagen oder bei Sanktionen anstelle von Bargeld an Bedürftige ausgegeben.
Diese Praxis kann dazu führen, dass Verkäufe an Bedürftige abgelehnt werden.
Passiert ist das vor kurzem einer jungen Mutter in Braunschweig. Sie stand plötzlich mit hochrotem Kopf und ratlos an der Kasse eines Discounters. Die Verkäuferin und die Marktleiterin lehnten es ab, ihren vom Jobcenter ausgestellten Gutschein anzunehmen. Ein anderer Kunde half schließlich aus und übernahm die Kosten für den Einkauf.
Für das Jobcenter Braunschweig ist das ein Einzelfall. "Bisher sind keine Fälle bekannt, in denen Gutscheine nicht akzeptiert wurden", sagte Sprecherin Daniela Kern. Die Einlösung liegt jedoch im Ermessen jedes einzelnen Geschäfts, verpflichtet zur Annahme sind Geschäfte nicht.
"Welche Supermärkte, Discounter oder Einzelhändler die Gutscheine akzeptieren, verhandeln die Jobcenter vor Ort", erläuterte Ilona Mirtschin von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bei den Jobcentern im Braunschweiger Land gibt es aber beispielsweise keine solchen Vereinbarungen. "Gutscheine werden in der Regel anerkannt. Bei wenigen Händlern ist die Akzeptanz für die Gutscheine nicht sehr hoch. Diese sind bekannt, und Kundinnen und Kunden werden darauf hingewiesen", teilte die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar mit.
Der Handelsverband Niedersachsen-Bremen ist zurückhaltend, wenn es um die Gutscheine geht. Geschäftsführer Hans-Joachim Rambow sagte, dass die Gutscheine ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für die Geschäfte seien. Es muss penibel aufgelistet werden, was verkauft wurde. Die Belege müssen beim Jobcenter eingereicht werden.
Wie oft und in welcher Höhe Gutscheine bundesweit verteilt und eingelöst werden, ist aber nicht bekannt. Die Bundesagentur habe keine statistischen Daten darüber, sagt Sprecherin Mirtschin in Nürnberg. Dies habe technische Gründe, erläutert die Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen. In der Buchhaltung zählten diese Posten zu den Einmalauszahlungen - wie diverse andere auch. Die Sammelkategorie ließe keine Rückschlüsse auf den Anlass der Zahlung zu.
Nähere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Überarbeitung: 18. November 2015
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