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Kurzinfos Arbeitsrecht: Vergütung bei Arbeitsausfall




von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Entfällt Ihr Lohnanspruch, wenn Sie nicht gearbeitet haben?

Im allgemeinen erhält der Arbeitnehmer keine Vergütung, wenn er zu der festgesetzten Arbeitszeit nicht arbeitet.

Das ergibt sich daraus, daß der Arbeitsvertrag ein Austauschvertrag ist: Wenn der eine Vertragspartner (der Arbeitgeber) die Leistung des anderen (die Arbeit) nicht bekommt, soll dieser (der Arbeitnehmer) die Gegenleistung (die Vergütung) ebenfalls nicht erhalten. Es gilt daher das allgemeine Prinzip: Ohne Arbeit kein Lohn.

Von diesem Prinzip werden allerdings viele Ausnahmen gemacht. Diese Ausnahmen kommen dem Arbeitnehmer zugute: Wenn nämlich eine solche Ausnahme gegeben ist, erhält der Arbeitnehmer seine Vergütung, obwohl es bei Arbeitsausfall "an sich" kein Geld gibt.

Wann erhalten Sie Ihre Vergütung trotz Arbeitsausfall?

Die wichtigsten Ausnahmen von dem Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" sind der bezahlte Erholungsurlaub, die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und die Entgeltfortzahlung vor und nach der Entbindung gemäß dem gesetzlichen Mutterschutz. In allen diesen Fällen erhalten Sie Ihre Vergütung weiter, obwohl Sie nicht gearbeitet haben.

Sie haben aber nicht nur bei Urlaub, Krankheit und Mutterschutz, sondern auch in einigen anderen fällen einen Anspruch auf Vergütung trotz Arbeitsausfalls. Diese Fälle sind:

  • Verhinderung aus persönlichen Gründen (§ 616 Satz 1 BGB)
  • Verhinderung wegen Stellensuche (§ 629 BGB in Verbindung mit § 616 Satz 1 BGB )
  • Annahmeverzug des Arbeitgebers, insbesondere nach unwirksamer Kündigung (§ 615 BGB)
  • Störungen des Betriebsablaufes
  • Zulässige Ausübung des Zurückbehaltungsrechts (§ 273 BGB in Verbindung mit § 616 Satz 1 BGB)

Wann sind Sie "aus persönlichen Gründen" verhindert?

Gemäß § 616 Satz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Vergütung vorenthalten oder kürzen, wenn der Arbeitnehmer "für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist".

Darunter fällt zum Beispiel: Ein Umzug des Arbeitnehmers, Heirat, die Beerdigung eines nahen Angehörigen, der Gang zu einer Behörde, die Aussage vor Gericht als Zeuge oder auch die Betreuung eines im Haushalt des Arbeitnehmers lebenden kranken Kindes unter 8 Jahren, wenn das Kind nach ärztlichem Zeugnis die Betreuung durch den Arbeitnehmer braucht und von keinem anderen Haushaltsangehörigen betreut werden kann.

Erhalten Sie Lohnfortzahlung auch bei Stellensuche?

Nach § 629 BGB muß Ihnen der Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde, auf Ihr Verlangen eine "angemessene Zeit" zur Stellensuche gewähren. Dazu gehören vor allem Vorstellungsgespräche.

Die Verpflichtung zur Gewährung von Freizeit beinhaltet zunächst einmal nicht die (weitergehende) Verpflichtung, während dieser Freizeit auch die Vergütung fortzuzahlen. Eine solche Verpflichtung folgt aber nach der Rechtsprechung und der ganz herrschenden Lehre aus § 616 Satz 1 BGB. Der Arbeitnehmer hat daher im gekündigten Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Stellensuche, sofern er der Arbeit zu diesem Zweck für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit" (§ 616 Satz 1 BGB) fernbleibt.

Erhalten Sie Ihre Vergütung auch bei Störungen des Betriebsablaufs?

Auch bei Störungen des Betriebsablaufes, die durch technische oder wirtschaftliche Probleme bedingt sind, haben Sie Anspruch auf Ihre Vergütung. Diese Probleme sind nämlich die Probleme Ihre Arbeitgebers (und nicht Ihre).

Kann also zum Beispiel deshalb nicht gearbeitet werden, weil es eine EDV-Problem gibt oder die Telefonanlage nicht funktioniert (technisches Problem) oder weil ein Großauftrag storniert worden ist (wirtschaftliches Problem), dann muß Ihr Arbeitgeber eben zusehen, wie er Sie sinnvoll beschäftigt. Das Risiko, daß ihm das nicht gelingt, muß er tragen. Juristisch formuliert: Das Betriebsrisiko und das Wirtschaftsrisiko trägt der Arbeitgeber.

Wann erhalten Sie eigentlich keine Vergütung bei Arbeitsausfällen?

Angesichts der vielen "Ausnahmen", die man von dem Prinzip "Ohne Arbeit kein Lohn" macht, fragt sich, wann dieses Prinzip eigentlich angewendet wird. Anders gesagt: Wann erhält der Arbeitnehmer eigentlich im Ergebnis keine Vergütung für die Zeit, die er nicht gearbeitet hat?

Die wichtigsten Fälle sind

  • das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit,
  • die Beteiligung an einem Streik,
  • die grundlose Arbeitsverweigerung, und
  • der Arbeitsausfall wegen Nichterreichbarkeit des Betriebs (sog. Wegerisiko).

In den Fällen des sog. "Wegerisikos" wird der Arbeitsausfall dadurch verursacht, daß der Arbeitsnehmer nicht oder nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt, weil er auf dem Weg zur Arbeit (auch ohne sein Verschulden) behindert wurde, etwa durch Schnee, starken Regen oder aus anderen Gründen.

In den hier genannten Fällen gilt das Prinzip "Ohne Arbeit kein Lohn" auch im Ergebnis, d.h. der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Arbeitsausfall zu bezahlen.

Wo finden Sie ausführlichere Informationen?

Weiterführende Informationen zum Thema Vergütung bei Arbeitsausfall finden Sie in unserem Online Handbuch Arbeitsrecht - Stichwort "Vergütung bei Arbeitsausfall".


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Letzte Überarbeitung: 2. Dezember 2008

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
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Altersgrenze für Sachverständige gekippt

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Berlin, 27.01.2012
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Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
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Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
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Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
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Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

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Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

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CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

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Entschädigung für diskriminierende Kündigung

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Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

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Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

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Frankfurt, 26.10.2011
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Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

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Kündigung:

LAG Hamburg -
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Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

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Berlin, 12.09.2011
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Hannover, 09.09.2011
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Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

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Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

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Frankfurt, 05.09.2011
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Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

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Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

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Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

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Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
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Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10