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Kurzinfos Arbeitsrecht: Bewerbungskosten




von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Wer trägt die Kosten für Bewerbungsunterlagen?

Die Kosten für die Erstellung Ihrer Bewerbungsmappe, d.h. für Fotos, Papier, Kopien und Bescheingungen, müssen Sie als Bewerber tragen, d.h. die hierfür anfallenden Kosten - einschließlich der Portokosten für die Übermittlung der Unterlagen - können Sie nicht vom Arbeitgeber ersetzt verlangen.

Anders ist aber dann, wenn es sich um ungewöhnliche Unterlagen handelt und dafür außergewöhnlich hohe Kosten anfallen wie zum Beispiel bei einem psychologischen Eignungsgutachten. Hier muß der Arbeitgeber die Kosten tragen.

Der Arbeitgeber muß die ihm ausgehändigten Bewerbungsunterlagen sorgfältig aufbewahren und sie nach Abschluß des Bewerbungsverfahrens auf seine Kosten unbeschädigt zurückgeben bzw. zurücksenden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bewerbung auf seine Initiative zurückgeht, wenn also der Arbeitgeber ein Zeitungsinserat aufgesetzt oder beim Arbeitsamt angefragt hat.

Anders ist es allerdings bei einer Bewerbung, die auf Initiative des Bewerbers zurückgeht. Hier werden dem Arbeitgeber unaufgefordert Unterlagen übersandt, die er nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht aufzubewahren und auch nicht auf seine Kosten zurückzusenden braucht.

Bei Initiativbewerbungen sollte man daher einen ausreichend großen Freiumschlag für die Rücksendung der Unterlagen beizufügen. Damit erhöht sich natürlich faktisch das Verlustrisiko um das Rückporto. Allerdings kann man in einem solchen Fall auch besser nachhaken, wenn die Unterlagen nicht bald zurückgeschickt werden.

Wer muß die Vorstellungskosten tragen?

Die Kosten für das Vorstellungsgespräch trägt nach allgemeiner Auffassung gemäß § 670 BGB der Arbeitgeber, wenn er einen Bewerber zur Vorstellung aufgefordert hat. Er muß dem Bewerber dann alle Aufwendungen ersetzen, die dieser den Umständen nach für erforderlich halten durfte. § 670 BGB lautet:

"§ 670 Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zweck der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."

Zu den zu erstattenden Aufwendungen gehören vor allem die Fahrtkosten, falls der Bewerber mit Wissen des Arbeitgebers von einem weiter entfernt liegenden Wohnort zum Vorstellungsgespräch anreist. Bei Anfahrt mit dem Pkw kann der Bewerber seine Kosten entsprechend der steuerlichen Pauschale für die Pkw-Nutzung abrechnen.

Wo finden Sie ausführlichere Informationen?

Weiterführende Informationen zum Thema Bewerbungskosten finden Sie in unserem Online Handbuch Arbeitsrecht - Stichwort "Bewerbungskosten".

Urteile zum Thema Bewerbungskosten


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Letzte Überarbeitung: 2. Dezember 2008

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Tarifeinheit:

Abschied vom Grundsatz der Tarifeinheit

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Kündigung einer Compliance-Beauftragten der Deutschen Bahn wegen internem Datenskandal

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Betriebsübergang:

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Aufhebungsvertrag:

Wiedereinstellungsanspruch beim Rücktritt vom Aufhebungsvertrag?

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Tarifeinheit:

LAG nimmt Ende der Lehre von der Tarifeinheit vorweg

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Betriebsrat:

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Betriebsrat:

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Kündigungsschutz:

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Ausschluss rentennaher Arbeitnehmer von Abfindung

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Kündigung - Abfindung:

Vergleich im Kündigungsschutzprozess

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Kündigung wegen verweigerter ärztlicher Untersuchung

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Änderungskündigung:

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Kündigung:

Verstoß gegen Datenschutz-Betriebsvereinbarung: Kündigung unwirksam

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Kündigung - Krankheit:

Anforderungen an betriebliches Eingliederungs-
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Vor Rücknahme der Kündigung müssen Arbeitnehmer nicht arbeiten

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Kündigungsschutz bei vorherigem ausländischem Arbeitsverhältnis

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Kündigung:

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Abfindungsangebot:

Aufhebungsvertrag mit Abfindung darf jüngeren Arbeitnehmern vorbehalten werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2010, 6 AZR 911/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Namensliste in der Insolvenz: Nicht in kirchlichen Einrichtungen

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Kündigung:

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat
im öffentlichen Dienst

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Abfindung und Steuer:

Fälligkeit der Abfindung kann verschoben werden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2009, IX R 1/09

Verhaltensbedingte Kündigung:

Kündigung ohne Verschulden des Arbeitnehmers

Thüringer LAG, Urteil vom 11.06.2009, 3 Sa 22/07

Abfindung:

Abfindung ist auf Arbeitslosengeld II anzurechnen

Bundessozialgericht, Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 47/08 R

Abfindung:

Berechnung einer Abfindung nach Sozialplan

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08

Abfindung:

Sozialplan mit Abfindung vor Betriebsübergang bindet Betriebserwerber nicht

LAG München, Urteil vom 22.04.2009, 11 Sa 963/08

Kündigung - Kündigungsschutz:

Bei Ja zur Kündigung kein Kündigungsschutz

LAG München, Urteil vom 06.08.2009, 4 Sa 375/09

Kündigung - Betriebsrat:

Anhörung des Betriebsrats vor verhaltensbedingter Kündigung

LAG München, Urteil vom 29.07.2009, 11. Sa 801/08

Kündigung - Sperrzeit:

Eigenkündigung wegen Überforderung: Keine Sperrzeit

Hessisches LSG, Urteil vom 29.07.2009, L 9 AL 129/08

Betriebsbedingte Kündigung:

Betriebsbedingte Kündigung erst nach Beendigung von Leiharbeit

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.03.2009, 12 Sa 2468/08

Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag nach Betriebsübergang: Recht zum Widerspruch verwirkt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.07.2009, 8 AZR 357/08

Sozialplan - Abfindung:

Betriebszugehörigkeit darf zu höherer Abfindung führen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.05.2009, 1 AZR 198/08

Abmahnung und Kündigung:

Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08

Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Entwendung von Brotaufstrich?

Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 10.03.2009, 7 Ca 4977/08

Aufhebungsvertrag - Abfindung:

Ungleichbehandlung bei Abfindung aufgrund von Turboregelungen ist rechtens

LAG München, Urteil vom 11.02.2009, 11 Sa 598/08

Abfindung:

Sozialpläne dürfen niedrigere Abfindung für rentennahe Arbeitnehmer vorsehen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (Gründe)

Abfindung:

Kürzung der Abfindung für Arbeitnehmer im rentennahen Alter ist keine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.11.2008, 1 AZR 475/07 (PM)

Aufhebungsvertrag:

Rechtschutzversicherung muss Rechtsanwalt für Aufhebungsvertrag vergüten, wenn Kündigung angedroht wurde

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008, IV ZR 305/07

Abfindung:

Fälligkeit der Abfindung aus gerichtlichem Vergleich

Arbeitsgericht Freiburg, Urteil vom 04.07.2008, 3 Ca 263/08

Abfindung:

Keine Abfindung nach § 1a KSchG bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 971/06

Abfindung:

Beziffertes Angebot einer Abfindung unter Verweis auf § 1a KSchG

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2007, 2 AZR 807/06

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