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Kurzinfos Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)




von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Was ist eine Kündigung eigentlich und wann ist sie wirksam?

Eine Kündigung ist eine einseitige "rechtsgestaltende" Erklärung eines Vertragspartners, die darauf gerichtet ist, ein bestehendes Vertragsverhältnis zu beenden.

Weil eine Kündigung einseitig ist, braucht der andere Vertragspartner mit ihr nicht einverstanden zu sein, damit sie rechtlich wirksam ist. Sie wirkt einfach dadurch, daß sie dem anderen Vertragspartner gegenüber erklärt wird. Das unterscheidet eine Kündigung von dem Angebot, den bestehenden Arbeitsvertrag zu aufzuheben oder zu ändern. Ein solcher Aufhebungs- oder Änderungsvertrag ist einseitig nicht möglich.

Was ist eine Änderungskündigung?

Eine Änderungskündigung ist nach der Rechtsprechung die (einseitige) Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses, verbunden mit dem gleichzeitigen (Vertrags-)Angebot, das Arbeitsverhältnis einvernehmlich bzw. durch vertragliche Übereinkunft zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Änderungskündigungen werden in der Praxis fast ausschließlich vom Arbeitgeber ausgesprochen.

Nimmt der Gekündigte das Änderungsangebot nicht an, kommt keine Änderung der Arbeitsbedingungen zustande. Es bleibt dann bei der Kündigung. Nähere Informationen zu der Frage, was Sie im Falle einer solchen Kündigung unternehmen können, finden Sie unter dem Stichwort Änderungskündigung.

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung zeichnet sich dadurch aus, daß der Kündigende die Kündigungsfristen nicht einhält.

Wenn man ein Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden möchte, braucht man dafür gemäß § 626 Abs.1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) einen "wichtigen Grund". Ein solcher Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlaß für eine Kündigung, der dem Kündigenden - dies kann der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer sein - das Abwarten der Kündigungsfristen unzumutbar macht.

Was ist eine ordentliche Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung hält der Kündigende die gesetzlichen, vertraglichen oder in einem Tarifvertrag geregelten Kündigungsfristen ein.

Können Sie als Arbeitnehmer immer ordentlich kündigen?

Als Arbeitnehmer können Sie im allgemeinen immer ordentlich kündigen, d.h. für Sie gilt im allgemeinen Kündigungsfreiheit. Daher brauchen Sie in der Regel keine besondere Gründe, um ordentlich, d.h. unter Beachtung der für Sie geltenden Kündigungsfrist zu kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist das Arbeitsverhältnis dann auf jeden Fall beendet.

Eine Ausnahme gilt für befristete Arbeitsverträge. Gemäß § 15 Abs.3 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) kann ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn diese Möglichkeit einzelvertraglich oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag vereinbart worden ist.

Kann Ihr Arbeitgeber immer ordentlich kündigen?

Anders als Sie kann Ihr Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet sein, bei einer ordentlichen Kündigung den für Sie geltenden Kündigungsschutz zu beachten.

Dabei unterscheidet man zwischen allgemeinem Kündigungsschutz und besonderem Kündigungsschutz.

Was heißt allgemeiner Kündigungsschutz?

Jeder Arbeitnehmer genießt allgemeinen Kündigungsschutz, wenn das KSchG (Kündigungsschutzgesetz) auf sein Arbeitsverhältnis anwendbar ist. Über die Voraussetzungen, unter denen das KSchG anwendbar ist, können Sie sich hier informieren.

In einem solchen Fall ist eine ordentliche Kündigung Ihres Arbeitgebers nur dann wirksam, wenn sie auf drei im KSchG abschließend geregelte Gründe gestützt werden kann: Die Kündigung muß durch Gründe in Ihrer Person, durch Gründe in Ihrem Verhalten oder durch betriebsbedingte Gründe gerechtfertigt sein. Daher unterscheidet man bei ordentlichen Kündigungen des Arbeitgebers, der bei seiner Kündigung das KSchG beachten muß, zwischen einer personenbedingten, einer verhaltensbedingten und einer betriebsbedingten Kündigung; der praktisch wichtigste Unterfall der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung.

Was heißt Sonderkündigungsschutz?

Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern haben darüber hinaus besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz besteht unabhängig von dem allgemeinen Kündigungsschutz und ergibt sich aus rechtlichen Vorschriften außerhalb des ersten Abschnitts des KSchG. Diese Arbeitnehmer sind also nicht nur wie ihre "normalen" Kollegen, sondern noch stärker geschützt. Zu diesen "Glücklichen" gehören vor allem Mitglieder des Betriebsrats, schwerbehinderte Arbeitnehmer sowie Schwangere.

Wenn der Arbeitgeber Vorschriften des allgemeinen oder des besonderen Kündigungsschutzes beachten muß, kann er also auch eine ordentliche Kündigung nicht "einfach so" aussprechen, sondern braucht dafür besondere Gründe. Diese Gründe sind ganz verschieden je nachdem, ob der Arbeitnehmer durch den allgemeinen oder den besonderen Kündigungsschutz geschützt ist.

Warum sind Kündigungsfristen wichtig?

Kündigungsfristen schieben das durch die Kündigungserklärung bewirkte Ende des Arbeitsverhältnisses zeitlich hinaus. Das Arbeitsverhältnis ist dann zwar schon gekündigt, aber es besteht trotzdem noch bis zum Ende des Kündigungsfrist weiter. Infolgedessen muß der Arbeitgeber auch bis zum Ende des Kündigungsfrist die Vergütung weiter zahlen. Kündigungsfristen sichern daher den Anspruch auf die vertraglichen Leistungen ab.

Muß eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Seit dem 01.05.2000 muß die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 623 BGB zwingend schriftlich erfolgen. Entspricht eine Erklärung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form, ist sie nichtig (§ 125 Satz 1 BGB). Das bedeutet, daß sie von Anfang an keinerlei rechtliche Wirkungen hat.

Muß eine Kündigung begründet werden?

Die Kündigung muß im allgemeinen nicht begründet werden, um wirksam zu sein. Bei außerordentlichen Kündigungen muß der Kündigende dem anderen allerdings gemäß § 626 Abs.2 BGB "auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen". Auch diese Pflicht zur Mitteilung der Gründe ändert aber nichts daran, daß auch eine ohne Begründung ausgesprochene Kündigung wirksam ist, falls es für sie - objektiv - einen wichtigen Grund gibt.

Warum ist es wichtig, wann eine Kündigung ausgesprochen wurde?

Der Zeitpunkt, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde, ist entscheidend für den Beginn der Kündigungsfrist und außerdem auch für den Beginn der Dreiwochenfrist, innerhalb deren Sie Kündigungschutzklage erheben können.

Aus diesen Gründen ist es praktisch von großer Bedeutung zu wissen, wann eine vom Arbeitgeber erklärte Kündigung ausgesprochen bzw. erklärt ist.

Wann ist eine Kündigung erklärt?

Wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist ist zunächst die Frage, wann die Frist beginnt. Die Antwort lautet: Mit Erklärung der Kündigung. Somit muß man wissen, wann eine Kündigung "erklärt" ist.

Wenn Ihnen eine schriftliche Kündigung im Betrieb des Arbeitgebers persönlich ausgehändigt wird, ist sie sofort, d.h mit Aushändigung erklärt worden, und zwar auch dann, wenn Sie die Erklärung nicht lesen oder sogar wegwerfen.

Wenn der Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung in Ihren Briefkasten einwerfen läßt (durch die Post oder durch einen Boten), ist es für die Wirksamkeit der Erklärung erforderlich, daß Ihnen die Erklärung zugeht (§ 130 Abs.1 Satz 1 BGB). Unter "Zugang" ist der Zeitpunkt zu verstehen, in dem Sie als Besitzer des Briefkastens unter normalen Umständen von einem Schreiben, das in Ihrem Briefkasten eingeworfen wurde, Kenntnis nehmen können. Eine am Samstag abend eingeworfene Kündigungserklärung geht daher erst am nächsten Montag zu, da man normalerweise zwischen Samstag abend und Montag früh keine Post erwartet und dementsprechend auch nicht in seinem Briefkasten nachschaut.

In keinem Fall kommt es für den Zeitpunkt einer Kündigung auf das Datum an, das auf der Kündigungserklärung schriftlich vermerkt worden ist. Man spricht hier von dem Datum, "unter dem" die Kündigung ausgesproichen wurde. Dieses Datum ist rechtlich völlig unerheblich.

Wo finden Sie ausführlichere Informationen?

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung finden Sie in unserem Online Handbuch Arbeitsrecht - Stichwort "Kündigung (Überblick)".


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Letzte Überarbeitung: 2. Dezember 2008

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Köln, 24.01.2012
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Auftragsvergabe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2011, 5 Sa 107/11

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
HIV-Infektion:

Kündigung in der Probezeit wegen HIV-Infektion wirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2012, 6 Sa 2159/11

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09

Berlin, 17.08.2011
Beleidigung

Fristlose Kündigung wegen Beleidigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.05.2011, 6 Sa 2558/10

Köln, 29.07.2011
Kündigungsverzicht:

Kein Verzicht auf Kündigung durch freundliche Worte

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.09.2010, 5 Sa 814/10

Frankfurt, 20.07.2011
Abmahnung:

Erst Abmahnung, dann Kündigung?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2011, 13 Sa 1460/10

Hannover, 12.07.2011
Betriebsratsanhörung:

Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung mit Auslauffrist

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.08.2010, 15 Sa 302/10

Berlin, 01.07.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Drohung mit Strafanzeige

Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.01.2011, 3 Sa 181/10