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Leiharbeit: Gleiche Arbeit, weniger Lohn

10.04.2012. Ob es Berichte über Leiharbeitnehmer sind, die trotz ihres Jobs auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind, ob es um die Einführung von Mindestlöhnen in der Leiharbeitsbranche geht oder um die Folgen der Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) - die Zeitarbeit ist seit Jahren in aller Munde.
Kaum verwunderlich, denn immerhin beschäftigt die Branche derzeit nahezu 900.000 Menschen.
Doch scheinen die Probleme bei der Bezahlung von Zeitarbeitern mit der Einführung eines allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohns nicht behoben zu sein. Eine Studie, die das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat, enthält neue Zahlen, die eine solche Schieflage bei der Bezahlung von Leiharbeitnehmern untermauern.
Der Studie zufolge boomt die Leiharbeitsbranche. Etwa jede dritte der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten offenen Stellen wird von einem Zeitarbeitsbetrieb angeboten. Zu den Kunden der Verleiherbetriebe zählen meist mittlere und große Unternehmen. Dabei greifen Großunternehmen eher als Mittelständler auf die Leiharbeit als Instrument eines flexiblen Personalmanagements zurück.
In der Leiharbeit beschäftigt sind überproportional viele Männer, Personen mittleren Alters, Ausländer und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Deutlich überrepräsentiert sind Fertigungsberufe, wohingegen Dienstleistungsberufe und technische Berufe in der Leiharbeitsbranche seltener anzutreffen sind. Den größten Anteil der Leiharbeitnehmer stellen nach wie vor die Hilfsarbeiter.
Die vorliegende Untersuchung widerlegt die oft geäußerte Befürchtung, dass Zeitarbeit eingesetzt wird, um die Stammbeschäftigten zu ersetzen. Offenbar ist eher das Gegenteil der Fall, denn nur ein geringer Anteil der Kundenbetriebe baut Zeitarbeit auf und gleichzeitig die Stammbelegschaft ab. Öfter ist zu beobachten, dass Unternehmen, die Leiharbeiter beschäftigen, ihre Stammbelegschaft langfristig eher aufstockt haben.
Die Studie enthält aber nicht nur gute Nachrichten, sondern auch schlechte. Denn die durchschnittlichen Entgelte in der Zeitarbeit unterschreiten deutlich die ansonsten üblichen Löhne und Gehälter. In den neuen Bundesländern lagen die monatlichen Bruttoentgelte sozialversicherungspflichtiger vollzeitbeschäftigter Männer und Frauen in der Zeitarbeit im Dezember 2010 rund 40 Prozent unter den entsprechenden Durchschnittseinkommen in der Gesamtwirtschaft.
Im Bundesgebiet West beträgt die Differenz bei den Frauen rund 40 Prozent. Bei den Männern beträgt der Unterschied sogar ganze 50 Prozent. Und der Vergütungsrückstand hält sich über die Jahre: Für keine der o.g. Arbeitnehmergruppen hat sich der Rückstand auf die Entgelte vergleichbarer Arbeitnehmer außerhalb der Zeitarbeitsbranche seit 2003 nennenswert geändert.
Allerdings weist die Studie auch darauf hin, dass sich die Lohnunterschiede teilweise durch individuelle Merkmale der Zeitarbeiter erklären lassen. Denn sie kommen häufig nach langer Arbeitslosigkeit in einen Entleiherbetrieb und müssen dort zunächst eingearbeitet werden. Zudem zeichnen sich ihre Lebensläufe häufig durch Brüche und Arbeitslosigkeit aus. Ihre Produktivität ist damit anfangs geringer als die ihrer Kollegen aus der Stammbelegschaft, solange sie nicht mit ihren neuen Aufgaben vertraut sind.
Damit unterscheiden sich Leiharbeitnehmer, zumindest zu Beginn ihrer Tätigkeit im Entleiherbetrieb, von den durchschnittlichen Beschäftigten und diese Unterschiede schlagen sich üblicherweise in einem geringeren Lohn nieder. Dazu kommt, dass es sich hierbei oft um Anlern- oder Aushilfstätigkeiten handelt, insbesondere wenn die Leiharbeitnehmer über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Damit lässt sich jedoch nur ein Teil des Lohngefälles erklären. Die Forderung, dieses Gefälle im Laufe der Zeit abzubauen, ist daher berechtigt. Denn arbeitet ein Leiharbeiter über längere Zeit für dasselbe Unternehmen, steigert er dort auch seine Leistung.
Die Studie zeigt somit, dass Leiharbeit für Arbeitslose eine „Brücke“ zurück ins Erwerbsleben schlagen kann. Würde man bereits ab Beginn des Leiharbeitseinsatzes an eine gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern und Stammkräften vorschreiben, würden sich voraussichtlich die Chancen für Leiharbeitnehmer verringern, über die Leiharbeit wieder in Beschäftigung zu kommen. Denn auch das hat die vorliegende Erhebung belegt: Die Stammbelegschaft wird durch Leiharbeit eher aufgebaut als dass sie durch Leiharbeit ersetzt wird.
Fazit: Obwohl die Studie zeigt, dass Leiharbeit nicht den Effekt hat, reguläre Beschäftigung zu verdrängen, kann sie die dennoch die Stammbelegschaft unter Druck setzen und einen Beitrag dazu leisten, dass deren Lohnniveau abgesenkt wird.
Deshalb spricht sich die Bertelsmann-Studie dafür aus, die Bezahlung von Leiharbeitern an die Vergütung der Stammkräfte anzugleichen, wenn der Arbeitseinsatz in demselben Einsatzunternehmen länger als drei Monate dauert („Equal Pay“). Damit würden etwa 490.000 von 910.000 Zeitarbeitern in Deutschland deutlich mehr Gehalt bekommen, so schätzen die Wissenschaftler.
Eine solche Anhebung auf „Equal Pay“ würde die Gefahr verringern, dass zum Stichtag der Anhebung die vorhandenen Leiharbeitnehmer durch neue ersetzt werden, um eine Angleichung der Löhne zu vermeiden. In diesem Fall müssten die Arbeitgeber eine höhere Fluktuationsrate einkalkulieren und ständig neue Kräfte einarbeiten. Ein solcher erheblicher Zeitaufwand wird sich oftmals nicht für sie rechnen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Herausforderung Zeitarbeit (Studie der Bertelsmann-Stiftung)
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit)
- Handbuch Arbeitsrecht: CGZP
- Arbeitsrecht aktuell: 17/174 Fünfter Armuts- und Reichtumsbericht
- Arbeitsrecht aktuell: 17/090 Große Gehaltsunterschiede in den einzelnen Branchen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/083 Arbeitslosigkeitsrisiko für Leiharbeiter fünfmal höher
- Arbeitsrecht aktuell: 13/154 Zeitarbeitsfirmen unter Druck - Vorstand für gleiche Bezahlung
- Arbeitsrecht aktuell: 12/133 Lohnniveau bei Leiharbeit deutlich unter dem der Stammkräfte
Letzte Überarbeitung: 29. Juni 2017
Bewertung:
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