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Mutterschutz für Studentinnen - Kabinett billigt umfassende Reform

06.05.2016. (dpa) - Auch Schülerinnen und Studentinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können.
Diese Neuerung gehört zu einer umfassenden Reform, mit der Familienministerin Manuela Schwesig die fast 65 Jahre alten Regelungen entstauben möchte.
"Mit der Reform passen wir den Mutterschutz an die heutigen Realitäten an", sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch in Berlin, nachdem das Kabinett ihren Gesetzentwurf gebilligt hatte.
Künftig soll es keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben, was in der Vergangenheit vor allem bei Ärztinnen häufig vorkam. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, wenn die Betroffene das möchte. Die sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, soll ebenso bleiben wie das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Für Mütter behinderter Kinder soll die Frist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen erweitert werden. Der Bundestag muss der Reform noch zustimmen.
Nach Angaben des Familienministeriums gibt es in Deutschland jedes Jahr rund 20.000 schwangere Studentinnen und Schülerinnen. Das Vorhaben, den Mutterschutz auf diesen Personenkreis zu erweitern, war bei Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf Widerstand gestoßen. Deshalb lagen die Pläne monatelang auf Eis. Letztlich verständigte sich die große Koalition darauf, dass Ausnahmen von den strengen Schutzregelungen möglich sein sollen - etwa wenn eine schwangere Studentin kurz nach der Entbindung freiwillig eine wichtige Klausur schreiben möchte.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hält das Reformpaket für nicht ausreichend. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack bemängelte, Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen würden nicht in das bundesgesetzliche Mutterschutzrecht einbezogen. "Das ermöglicht ohne Not Abweichungen vom einheitlichen Schutzstatus."
Das Bundesfamilienministerium wies den Vorwurf als unberechtigt zurück. Der Mutterschutz für die genannten Berufsgruppen werde zwar aus gesetzestechnischen Gründen in gesonderten Rechtsverordnungen geregelt, doch bei der Umsetzung sei der gleiche Schutz gewährleistet wie für alle schwangeren und stillenden Frauen.
Die Gewerkschaft Verdi forderte, alle erwerbstätigen Frauen müssten in das Mutterschutzgesetz einbezogen werden, nicht nur - wie jetzt vorgesehen - die arbeitnehmerähnlich Selbstständigen. Schwesig versicherte, sie wolle in den kommenden Jahren auch eine Lösung für selbstständige Frauen finden. Dies werfe allerdings neue Fragen auf.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Elternzeit, Elterngeld
- Handbuch Arbeitsrecht: Mutterschutz
- Arbeitsrecht aktuell: 16/313 LAG Berlin-Brandenburg stärkt Gehaltssicherung bei Schwangerschaft
- Arbeitsrecht aktuell: 16/085 DGB kritisiert Abschwächung geplanter Mutterschutz-Reform
Letzte Überarbeitung: 5. Dezember 2016
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