- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Nahles warnt Arbeitgeber: Mindestlohn startet in zehn Wochen

24.10.2014. (dpa) - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat die Arbeitgeber aufgerufen, sich rechtzeitig auf den Mindestlohn zum 1. Januar vorzubereiten.
Es gebe noch etliche Unternehmen, "die werden kalt erwischt, wenn sie nicht in die Puschen kommen", sagte Nahles am Donnerstag in Berlin.
Manche hätten sich zulange darauf verlassen, dass der Mindestlohn keine Mehrheit bekomme.
Nahles dürfte dabei vor allem das Taxi-Gewerbe sowie Gastronomie und Landwirtschaft im Auge haben und hier wiederum Saisonarbeiter.
Im Ministerium läuft die Vorbereitung bereits auf Hochtouren. Nahles schaltete am Donnerstagnachmittag beim Bürgertelefon des Ministeriums in Rostock eine extra Mindestlohn-Hotline frei: 030 / 60 28 00 28. Hier können sich Arbeitgeber und Beschäftigte über die Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in der Stunde informieren und - ab 1. Januar - gegebenenfalls Verstöße melden. Zehn Mitarbeiter sollen sich von Montag bis Donnerstag 08.00 bis 20.00 Uhr speziell um dieses Thema kümmern.
Für die Kontrolle ist dann der Zoll zuständig, der dem Bundesfinanzministerium untersteht. Der soll ab Anfang kommenden Jahres nicht mehr nur illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ins Visier nehmen, sondern eben auch Verstöße gegen den Mindestlohn. In den nächsten Jahren sollen deswegen 1600 Mitarbeiter eingestellt werden. Der gesetzliche Mindestlohn kommt zum 1. Januar 2015, lässt aber für einige Branchen noch Übergangfristen bis 2017 zu.
Bis Anfang 2015 will Nahles zusätzlich mit Informationskampagnen Fragen rund um den Mindestlohn erläutern. Die Hotline ergänze die Informations- und Beratungskampagnen in Broschüren und im Internet.
Am Vormittag hatte Nahles in Berlin noch ein Vorzeige-Call-Center besucht. Auch diese nicht tarifgebundene Branche ist bekannt dafür, dass sie zum Teil weit unterhalb der 8,50 Euro bezahlt. Nahles geht davon aus, dass auch hier der Mindestlohn letztlich für fairen Wettbewerb sorgt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
- Arbeitsrecht aktuell: 15/008 Zoll übernimmt im Norden Kontrolle des Mindestlohns
- Arbeitsrecht aktuell: 14/414 Arbeitgeber: Mindestlohn noch mit vielen Unsicherheiten verbunden
- Arbeitsrecht aktuell: 14/245 Von 2015 an erstmals gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland
- Arbeitsrecht aktuell: 14/325 Verband: Mindestlohn kostet jeden vierten Taxifahrer den Job
- Arbeitsrecht aktuell: 14/239 Nahles: Höhere Preise durch Mindestlohn - Streit in SPD-Linker
- Arbeitsrecht aktuell: 14/235 Bundestag beschließt Mindestlohn - DGB sprich von Erfolg
- Arbeitsrecht aktuell: 14/203 Mindestlohngesetz auf dem Weg - Opposition kritisiert Ausnahmen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/131 Mindestlohngesetz 2015
Letzte Überarbeitung: 20. November 2015
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2019:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de