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Neue Tarifbedingungen für Leiharbeiter

15.05.2017. (dpa/wie) - Seit der Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 16/366 Reform der Leiharbeit 2017) gilt für Leiharbeiter eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten.
Für die rund 200.000 Zeitarbeiter in der Metall- und Elektrobranche wurden nun abweichende Regelungen getroffen.
Wie die IG-Metall und mehrere Arbeitgeberverbände mitteilten, hat man sich auf einen neuen Tarifvertrag für Leiharbeitnehmer geeinigt. Danach wurde die Höchstüberlassungszeit auf 48 Monate erhöht. Dies sei allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Betriebsrats möglich.
"Letztlich ist es besser, wenn Leiharbeiter bis zu 48 Monate in einem Betrieb mit guten Bedingungen und gutem Geld bleiben, als nach Gesetz nach 18 Monaten abgemeldet, in einen schlechteren Betrieb versetzt zu werden und wieder deutlich weniger zu verdienen - oder gar arbeitslos zu werden", erklärte IG Metall-Chef Jörg Hofmann.
Außerdem soll statt der vom Gesetz vorgeschriebenen Gleichbezahlung zur Stammbelegschaft nach neun Monaten eine neue Zuschlagsstufe eingeführt werden. Nach 15 Monaten Ausleihzeit sollen die überlassenen Arbeitnehmer einen Zuschlag von 65 Prozent auf den normalen Tarif erhalten. Derzeit ist die höchste Stufe nach neun Monaten mit 50 Prozent Zuschlag erreicht.
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) begründet dies mit der Reduzierung von bürokratischem Aufwand für die Ermittlung der Aufschläge.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall lobt die Planungssicherheit und den Handlungsspielraum durch den neuen Tarifvertrag. Auch Jörg Hofmann sieht darin einen Erfolg: "Wir verstecken uns nicht hinter dem Gesetz, sondern wir regeln Leiharbeit, damit es Leiharbeitern wirklich besser geht."
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Pressemitteilung des IGZ vom 12.05.2017
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit)
- Arbeitsrecht aktuell: 17/146 Welche Auswirkungen hat das AÜG 2017 für den Betriebsrat?
- Arbeitsrecht aktuell: 17/101 Zeitarbeiter sind keine Gefahr für Stammbelegschaften
- Arbeitsrecht aktuell: 17/036 Unternehmen setzen immer stärker auf Leiharbeiter - Rekordhoch
- Arbeitsrecht aktuell: 16/366 Reform der Leiharbeit 2017
- Arbeitsrecht aktuell: 16/161 Gesetzentwurf zur Zeitarbeit 2016
- Arbeitsrecht aktuell: 15/330 Gesetzentwurf zur Zeitarbeit 2015
- Arbeitsrecht aktuell: 14/009 Leiharbeit auf Stammarbeitsplätzen ist rechtens
- Arbeitsrecht aktuell: 13/345 Streit um Werkverträge in der Metallindustrie
- Arbeitsrecht aktuell: 13/210 Betriebsrat kann Dauer-Leiharbeit verhindern
- Arbeitsrecht aktuell: 11/204 Interessenausgleich und Sozialplan: Leiharbeitnehmer zählen mit
Letzte Überarbeitung: 5. August 2017
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