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Politiker wollen Feiertage "nachholen" - Arbeitgeber dagegen

25.04.2016. (dpa) - Ausgerechnet der 1. Mai, der Tag der Arbeit, fällt dieses Jahr auf einen Sonntag.
Für Arbeitnehmer ist das eine schlechte Nachricht - sie haben einen Feiertag weniger.
Nun werben einige Politiker dafür, solche entgangenen freien Tage künftig nachzuholen.
Sabine Zimmermann von der Linken sagte der "Saarbrücker Zeitung" vom Samstag: "Es kann nicht sein, dass den Arbeitgebern regelmäßig zusätzliche Arbeitstage geschenkt werden, die eigentlich als bezahlte Feiertage den Beschäftigten zustehen."
Die SPD-Arbeitsmarktpolitikerin Katja Mast sagte zum "Nachholen" von Feiertagen: "Das wäre natürlich ein Zeichen zur Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer." Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums erklärte jedoch auf Anfrage: "Uns sind dazu keine Pläne bekannt."
Vor allem das "Nachholen" des 1. Mai als freiem Tag sei wünschenswert, sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, der "Saarbrücker Zeitung". Ihre Begründung: "Das hätte Charme. Dann haben Beschäftigte zum einen Zeit für die Kundgebung am Sonntag und können am freien Montag ihre Zeit der Familie widmen."
Von den Arbeitgebern wurde der Vorschlag dagegen mit deutlich weniger Enthusiasmus quittiert. "Bei der Gesamtzahl der arbeitsfreien Tage durch Urlaub und Feiertage belegt Deutschland ohnehin einen Spitzenplatz im internationalen Vergleich", sagte ein Sprecher des Arbeitgeberverbandes BDA. Falle ein Feiertag zufällig auf einen Sonntag hätten alle interessierten Beschäftigten die Möglichkeit den jeweiligen Anlass würdig zu begehen. Für eine Verschiebung auf einen Werktag gebe es daher keinen Grund.
In Belgien, Spanien oder Großbritannien werden Feiertage, die an einem Wochenende liegen, am darauffolgenden Werktag "nachgeholt". In Deutschland fallen dieses Jahr zwei kalendarisch fest gebundene Feiertage auf ein Wochenende: der 1. Mai und der 25. Dezember.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Urlaub, Urlaubsanspruch
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Letzte Überarbeitung: 28. Januar 2019
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