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Mehr Sanktionen gegen Arbeitslose

27.02.2016. (dpa) - Arbeitslosen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren immer öfter das Arbeitslosengeld gesperrt worden.
Die Zahl der verhängten Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld I stieg von rund 698.000 im Jahr 2013 auf 716.000 im vergangenen Jahr.
Das geht aus Angaben der Bundesagentur für Arbeit hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlagen.
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann hatte danach gefragt.
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit etwa anordnen, wenn ein Arbeitnehmer sich verspätet arbeitssuchend meldet oder sich einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung verweigert. Im Verhältnis zu den Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld stiegen die Sperrzeiten besonders stark. Denn ihre Zahl ging im gleichen Zeitraum, von 915.000 Arbeitslosen pro Monat im Schnitt des Jahres 2013 auf 834.000 im vergangenen Jahr zurück. Die meisten Sperrzeiten wurden mit 261.000 zuletzt wegen einer verspäteten Arbeitsuchendmeldung verhängt.
Die Linke-Politikerin Zimmermann sagte: "Der Anstieg der Sperrzeiten belegt, dass die Daumenschrauben auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung angezogen werden." Dass nur 13.000 Mal eine Sperrzeit wegen der Ablehnung einer Arbeit verhängt wurde, sei ein Beleg für die Bereitschaft zu arbeiten.
"Die Zumutbarkeit wurde im Zeitverlauf immer weiter verschärft und Druck ausgeübt, niedrig entlohnte und nicht dem Berufsabschluss entsprechende Beschäftigung aufzunehmen", sagte die Arbeitsmarktexpertin. "Prekärer Beschäftigung und Lohndumping wird so Vorschub geleistet, erworbene berufliche Qualifikation vernichtet."
In den Vorjahren waren noch mehr Sperrzeiten verhängt worden. 2012 waren es 732.000, im Jahr davor 725.000.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitslosengeld I
- Arbeitsrecht aktuell: 18/249 Anzahl der Hartz-IV-Sanktionen rückläufig
- Arbeitsrecht aktuell: 18/015 Mehr Strafen für Hartz-IV-Empfänger
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- Arbeitsrecht aktuell: 17/285 Arbeitslosengeld-Vorschuss beim Einkaufen abholen
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Letzte Überarbeitung: 11. Oktober 2018
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