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Kabinett beschließt Tariftreue- und Mindestlohngesetz

28.11.2012 (dpa/lsw) - Die grün-rote Landesregierung hat ein Gesetz gegen Dumpinglöhne beschlossen. Demnach sollen grundsätzlich nur noch solche Unternehmen öffentliche Aufträge des Landes oder von Kommunen bekommen, die ihren Beschäftigten einen tarifvertraglichen Lohn - mindestens aber 8,50 EUR pro Stunde - zahlen. Das Gesetz muss noch vom Landtag beschlossen werden, damit es wie geplant im Frühjahr in Kraft treten kann.
Die Regelung wendet sich gegen Firmen, die mit Billigarbeitskräften solche Unternehmen unterbieten, die ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Mit der Festlegung auf ein Mindestentgelt sollten alle Firmen im Kampf um öffentliche Aufträge bei diesem Aspekt die gleiche Ausgangslage haben, teilten das Staatsministerium und das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit.
Der baden-württembergische Arbeitgeberverband lehnt das geplante Gesetz ab. "Die Festlegung eines Vergabemindestlohns von 8,50 EUR ist ein schwerwiegender Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie", teilte Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick mit. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das Vorhaben grundsätzlich, sprach aber von einem "Tariftreuegesetz light". So greife das Gesetz erst ab einem Auftragswert von 20.000 EUR. "Da circa 85 Prozent aller öffentlichen Bauaufträge bei einem Auftragswert von bis zu 10.000 EUR liegen, würden schätzungsweise 95 Prozent aller öffentlichen Bauaufträge nicht unter das Gesetz fallen", hieß es. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi kritisierte die Grenze von 20.000 EUR. Eine Vielzahl öffentlicher Vergaben liege darunter.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
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- Arbeitsrecht aktuell: 13/208 Hessens Unternehmer: Mindestlohn vernichtet Jobchancen
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Letzte Überarbeitung: 18. Dezember 2013
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