- www.hensche.de
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Zahnärzte und Beamte machen Front gegen Bürgerversicherung

13.09.2013. (dpa) - Zahnärzte und Beamtenbund im Südwesten haben sich gegen die von SPD, Grünen und Linkspartei geforderte Bürgerversicherung ausgesprochen.
Diese führe langfristig zu höheren Belastungen für die Beitragszahler, sagte Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung am Donnerstag in Stuttgart. Beim Gesundheitsfonds gehöre Baden-Württemberg zu den Geberländern. Es würden bei einem Systemwechsel weitere Mittel abfließen.
SPD, Grüne und Linke wollen die private Krankenversicherung (PKV) in der heutigen Form auslaufen lassen. CDU, FDP und die Bundesärztekammer warnen, eine solche Bürgerversicherung würde die Wahlfreiheit und den Wettbewerb beenden.
Der Chef des Beamtenbundes, Volker Stich, sieht langfristig eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Rund zehn Prozent der Deutschen seien privat versichert, hiervon seien die Hälfte Beamte und Versorgungsempfänger. Allein diese zehn Prozent würden im Schnitt zu rund 30 Prozent der Praxiseinkünfte beitragen. Bei einer Bürgerversicherung fiele die Querfinanzierung durch Private in die gesetzliche Krankenversicherung weg.
Der Chef der Südwest-Grünen, Chris Kühn widersprach der Darstellung von Beamtenbund und den Zahnärzten. Es würden einfach Behauptungen in den Raum gestellt, die durch nichts unterfüttert seien. Das Gegenteil sei der Fall:
"In die Bürgerversicherung fließen alle Einkommensarten ein - also auch Mieteinnahmen, Aktiengewinne oder Zinsen."
Das Gesundheitssystem werde damit finanziell auf breitere Beine gestellt und die Qualität der medizinischen Versorgung langfristig gesichert, sagte Kühn.
Im Südwesten gibt es rund 12.000 Zahnärzte. Der Präsident der Landeszahnärztekammer, Udo Lenke, sagte, die angestrebte Stabilisierung oder Senkung des Beitrages für die Krankenversicherung werde langfristig nicht haltbar sein.
Dass die gesetzlichen Krankenkassen mehr Geld benötigen, ist - jedenfalls aktuell - nicht ganz nachvollziehbar. Denn die Überschüsse der gesetzlichen Krankenkassen belaufen sich 2013 auf etwa 30 Milliarden EUR, wenn man die Reserven des Gesundheitsfonds und der gesetzlichen Krankenversicherungen zusammenrechnet. Daher können sich viele Krankenkassen derzeit Beitragserstattungen zugunsten der Versicherten leisten, die insgesamt in die Milliarden gehen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Sozialversicherungspflicht
- Arbeitsrecht aktuell: 16/353 Studie: Bürgerversicherung würde Zehntausende Arbeitsplätze kosten
- Arbeitsrecht aktuell: 13/346 Schwarz-Rot streicht Zusatzpauschalen - Pflegebeitrag steigt
- Arbeitsrecht aktuell: 13/317 Pflegebeitrag soll steigen - CDU gegen leichtere Wechsel PKV-GKV
- finanzen.de, 20.02.2103: Krankenkassen Prämien 2013: Rückzahlung für Millionen Versicherte
Letzte Überarbeitung: 17. November 2016
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2018:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de