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Bessere Berufsberatung für Schüler

16.10.2017. (dpa/wie) - Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, vollgepackten Hörsälen und hohen Abbrecher-Quoten an Hochschulen und Universitäten hat die rechtzeitige Beratung von Schülern über Berufsoptionen einen hohen Stellenwert.
Deshalb haben die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Kultusministerkonfenrenz (KMK) eine neue Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung und deren Neuausrichtung getroffen. Diese Zusammenarbeit existiert bereits seit dem Jahr 1971 in Form der Kontaktkommission "Kultusministerkonferenz/Bundesagentur für Arbeit". Die letzte Rahmenvereinbarung vom 15.10.2014 wird nun abgelöst.
In der Vereinbarung heißt es, dass die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung durch die Anwendung gemeinsamer Handlungsstrategien gesteigert werden soll. Insbesondere durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel soll jedem einzelnen Schüler und jeder einzelnen Schülerin eine kontinuierliche Beratung und Begleitung zur Verfügung stehen.
Teil der Berufsorientierung sollen auch Praxiserfahrungen wie Werkstatttage oder Betriebspraktika sein. Auch die Eltern sollen in die Beratung eingebunden werden.
"Falsche Vorstellungen von der Berufswelt oder den eigenen Fähigkeiten und Interessen sind oft Gründe für Startschwierigkeiten, Studien- oder Ausbildungsabbrüche", erklärte Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit. "Die Schulen und die Berufsberatung wollen die Jugendlichen auf dem Weg der Entscheidungsfindung, welche Berufsausbildung oder welches Studium für sie richtig ist, durch präventive und aufeinander abgestimmte Unterstützungsangebote begleiten. Dies ist der beste Weg, um Brüche in Bildungsbiographien zu vermeiden. Die unterzeichnete Vereinbarung bildet den Rahmen dafür und setzt die jahrelange gute Zusammenarbeit fort", so Scheele weiter.
Für die Umsetzung der Eckpunkte empfehlen BA und KMK den Ländern und Regionaldirektionen der Agenturen, konkrete Vorhaben in eigenen Vereinbarungen festzulegen und fortzuschreiben.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Pressemitteilung der BA vom 16.10.2017
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Letzte Überarbeitung: 1. März 2018
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