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Ehrenamtliche müssen Urlaub nehmen um zu helfen

05.12.2017. (dpa/wie) - Anlässlich des heutigen internationalen Tages des Ehrenamtes äußerte sich der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) zu der Situation der ehrenamtlichen Helfer von Hilfsorganisationen.
Diese könnten nicht, anders als Ehrenamtliche der Feuerwehr oder des Technischen Hilfswerks (THW), in Notfallsituationen freigestellt werden mit einem Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie müssten ihrer Helfertätigkeit vielmehr in ihrer Freizeit nachgehen oder dafür Urlaub nehmen.
Da jedoch insbesondere der Bevölkerungsschutz von einem breiten ehrenamtlichen Engagement getragen werde, dürfe man nicht das Risiko eingehen, dass den Hilfsorganisationen die Mitglieder ausgehen. Diese Lücke würde der Staat nicht füllen können. Deshalb fordert der ASB eine Anpassung der Rahmenbedingungen.
"Diese Ungleichbehandlung der freiwilligen Helfer muss dringend beseitigt werden", betonte ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. "Wir brauchen Rechtssicherheit für ein allgemeines gesellschaftliches Engagement, das den Staat insbesondere in Notlagen handlungsfähig hält."
Die Ehrenamtlichen müssten laut ASB von der Politik unterstützt und gewürdigt werden, damit sie in Notsituationen und Katastrophen helfen könnten, ohne mit dem Arbeitgeber Probleme zu bekommen. "Wir wünschen uns auch in Zukunft motivierte ehrenamtliche Samariter", so der ASB-Geschäftsführer.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Meldung des ASB vom 05.12.2017
- Arbeitsrecht aktuell: 18/014 Tarifvertrag für gemeinnützige Bildungs- und Sozialarbeiter
- Arbeitsrecht aktuell: 15/206 Helfer mit "Geschmäckle": Gewerkschaften sehen Hobbysheriffs kritisch
- Arbeitsrecht aktuell: 13/160 Bund legt 10-Punkte-Paket für Hochwasserhilfe an Firmen vor
- Arbeitsrecht aktuell: 13/031 Hilfe für Feuerwehrleute
- Arbeitsrecht aktuell: 12/294 Ehrenamt und Arbeitsvertrag
Letzte Überarbeitung: 28. März 2018
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