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Arbeitsrecht aktuell: 11/171 LAG Berlin: Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam




Wahlanfechtung der Betriebsratswahl bei GlobeGround auch in zweiter Instanz vor dem LAG Berlin erfolgreich

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Hensche Rechtsanwälte, Kanzlei Berlin

02.09.2011. Der Betriebsrat ist die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählte Interessenvertretung auf der Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Der Betriebsrat besteht nur in kleinen Betrieben aus einer Person. Bei mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht er schon aus drei Personen, den Betriebsratsmitgliedern. Je größer der Betrieb, desto mehr Mitglieder hat der Betriebsrat.

Der Betriebsrat bzw. seine Mitglieder werden für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Dabei gelten ähnliche Wahlgrundsätze wie bei politischen Wahlen. So schreibt § 14 Abs.1 BetrVG z.B. vor, dass der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt wird. Weitere Vorschriften zur Betriebsratswahl sind in der Ersten Verordnung zur Durchführung des BetrVG (Wahlordnung - WO) festgelegt. Verstößt eine Betriebsratswahl gegen „wesentliche“ Vorschriften über das Wahlverfahren und kann dadurch das Wahlergebnis beeinflusst werden, so kann die Betriebsratswahl angefochten werden.

GlobeGround ist als Dienstleister auf den Berliner Flughäfen tätig und beschäftigt dort ungefähr 1.650 Arbeitnehmer, davon etwa zwei Drittel am Flughafen Berlin-Tegel und ein Drittel am Flughafen Berlin-Schönefeld. Die Wahl des Betriebsrats im April 2010 wurde von 22 Arbeitnehmern gerichtlich angefochten.

Wie bereits in der ersten Instanz das Arbeitsgericht Berlin, so hat nunmehr auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die Wahl für unwirksam erklärt (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11). Denn der Wahlvorstand hat bei der Durchführung der Wahl gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen, und dadurch konnte das Wahlergebnis beeinflusst werden.

So hatte der Wahlvorstand bei der Stimmabgabe keine Wahlumschläge ausgehändigt, so dass die Arbeitnehmer keine Möglichkeit hatten, ihren Stimmzettel im Rahmen einer geheimen abzugeben. Dieser Verfahrensfehler konnte das Wahlergebnis beeinflussen, da nur eine kleine Minderheit von 128 Arbeitnehmern ihre Stimme per Briefwahl abgab (von insgesamt 912 Arbeitnehmern, die sich an der Betriebsratswahl beteiligten). Außerdem waren die Kandidaten auf den Stimmzetteln in anderer Reihenfolge wiedergegeben worden als auf der ursprünglichen Vorschlagsliste.

Da das LAG Berlin-Brandenburg die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht (BAG) nicht zugelassen hat, wird die Entscheidung voraussichtlich spätestens innerhalb der nächsten sechs bis zwölf Monate rechtskräftig werden. Denn nach Zustellung der (derzeit noch nicht vorliegenden) Entscheidungsgründe an die Prozessbeteiligten kann der momentan noch amtierende Betriebsrat Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG einlegen. Diese Beschwerde hat allerdings kaum Aussicht auf Erfolg und dürfte daher voraussichtlich etwa binnen eines halben Jahres nach Einlegung vom BAG abgewiesen werden. Spätestens dann, d.h. im Sommer 2012, enden sämtliche Befugnisse des jetzt noch amtierenden Betriebsrats und es ist ein neuer Betriebsrat zu wählen.

Hintergrund der Wahlanfechtung bei GlobeGround waren nicht nur die massiven Verfahrensfehler, sondern auch die Verärgerung der am Standort Berlin-Schönefeld beschäftigten Arbeitnehmer, die sich im Betriebsrat nicht vertreten sahen: Alle 17 Mitglieder des Betriebsrats, dessen Wahl jetzt erfolgreich angefochten werden konnte, arbeiten am Standort Berlin-Tegel, d.h. kein einziges Betriebsratsmitglied ist am Standort Berlin-Schönefeld beschäftigt. Diese Unterrepräsentation der „Schönefelder“ im Betriebsrat spielte allerdings bei der gerichtlichen Wahlanfechtung juristisch keine Rolle.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 17. Februar 2012

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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.03.2012, 15 SaGa 2286/11

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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

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Köln, 08.05.2012
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Urlaubsabgeltung:

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Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

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Hamburg, 20.04.2012
Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

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Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

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Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

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Kündigungsschutzklage:

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Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.11.2011, 10 Sa 329/11

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Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11