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LAG Nie­der­sach­sen, Ur­teil vom 23.09.2011, 16 Sa 1466/10

   
Schlagworte: Kündigung, Abmahnung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen: 16 Sa 1466/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.09.2011
   
Leitsätze: Ein zur Kündigung ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung hinreichender Verhaltensverstoß kann darin liegen, dass ein Außendienstmitarbeiter trotz betrieblich bekannt gemachten Verbotes einen akquirierten Auftrag selbst mit dem Namen des Kunden unterzeichnet.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 12.08.2010, 6 Ca 157/10
   

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