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ArbG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 19.01.2012, 6 Ca 1450/11

   
Schlagworte: Bonus, Billiges Ermessen
   
Gericht: Arbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 6 Ca 1450/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 19.01.2012
   
Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber hat bei der einseitigen Festsetzung einer Bonuszahlung billiges Ermessen zu wahren.

2. Hat der Arbeitgeber bei der einseitigen Festsetzung einer Bonuszahlung billiges Ermessen nicht gewahrt, ist der Anspruch durch das Gericht zu schätzen.

Vorinstanzen:
   

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