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EuGH, Ur­teil vom 27.01.2005, C-188/03 - Junk

   
Schlagworte: Massenentlassung, EU-Recht
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-188/03
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.01.2005
   
Leitsätze:

1. Die Artikel 2 bis 4 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen sind dahin auszulegen, dass die Kündigungserklärung des Arbeitgebers das Ereignis ist, das als Entlassung gilt.

2. Der Arbeitgeber darf Massenentlassungen nach Ende des Konsultationsverfahrens im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 98/59 und nach der Anzeige der beabsichtigten Massenentlassung im Sinne der Artikel 3 und 4 der Richtlinie vornehmen.

Vorinstanzen:
   

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