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EuGH, Ur­teil vom 14.03.2017, C-188/15 - Boug­naoui und AD­DH

   
Schlagworte: Diskriminierung: Religion, Kopftuch
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-188/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.03.2017
   
Leitsätze: Art.4 Abs.1 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass der Wille eines Arbeitgebers, den Wünschen eines Kunden zu entsprechen, die Leistungen dieses Arbeitgebers nicht mehr von einer Arbeitnehmerin ausführen zu lassen, die ein islamisches Kopftuch trägt, nicht als eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden kann.
Vorinstanzen: Cour de cassation (Kassationsgerichtshof), Frankreich, Entscheidung vom 09.04.2015
   

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