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BAG, Ur­teil vom 11.04.2018, 4 AZR 119/17

   
Schlagworte: Betriebsvereinbarung, Bezugnahmeklausel, Günstigkeitsprinzip
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 4 AZR 119/17
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.04.2018
   
Leitsätze: In einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsbedingungen sind schon dann nicht - konkludent - „betriebsvereinbarungsoffen“ ausgestaltet, wenn und soweit die Arbeitsvertragsparteien ausdrücklich Vertragsbedingungen vereinbart haben, die unabhängig von einer für den Betrieb geltenden normativen Regelung Anwendung finden sollen. Das ist bei einer einzelvertraglich vereinbarten - dynamischen - Verweisung auf einen Tarifvertrag stets der Fall.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 25.05.2016, 6 Ca 541/16
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2016, 8 Sa 500/16
   

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