HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 16.12.2009, 2 Sa 49/09

   
Schlagworte: Arglistige Täuschung, Vergleich: Anfechtung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 2 Sa 49/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.12.2009
   
Leitsätze: Wenn der Arbeitgeber seine Kündigung auf schwerwiegende Verfehlungen des Arbeitnehmers stützt, kann er sich durch die Aufdeckung weiterer verschwiegener Vorgänge nach Abschluss eines gerichtlichen Abfindungsvergleiches und einer umfassenden Erledigungsklausel nicht "getäuscht" fühlen. (Rn.36)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 5.03.2009, 17 Ca 8063/08
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 2 Sa 49/09