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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 21.01.2009, 3 Sa 317/08

   
Schlagworte: Annahmeverzug, Vergütung, Arbeitgeber, Direktionsrecht, Arbeitnehmer, Mitwirkungspflicht
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 3 Sa 317/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.01.2009
   
Leitsätze:

1. Vorgespräche zur Erzielung einer Einigung über die auszuübende Tätigkeit ersetzen im Falle der Nichteinigung nicht die Mitwirkungspflicht des Arbeitgebers, dem nicht beschäftigten arbeitsfähigen und arbeitswilligen Arbeitnehmer eine konkrete Arbeit zuzuweisen. Anderenfalls gerät er in Annahmeverzug.

2. Solange eine Zuweisung eines Arbeitsplatzes seitens des Arbeitgebers nicht erfolgt, kann dem Arbeitnehmer in Bezug auf betrieblich mögliche anderweitige Tätigkeiten nicht "böswilliges" Unterlassen im Sinne des § 615 Satz 2 BGB von Erwerbsmöglichkeiten vorgeworfen werden.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Kiel
   

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