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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 20.01.2009, 5 Sa 101/08

   
Schlagworte: Chefarzt, Bezugnahmeklausel, Tarifvertrag: Bezugnahme
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 5 Sa 101/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.01.2009
   
Leitsätze: Hat der im Bereich der VKA tarifgebundene Arbeitgeber mit einem Chefarzt, der seinerseits Mitglied des Marburger Bundes ist, vereinbart, dass sich dessen Vergütung nach der Verg.Gr. I BAT in der jeweils geltenden Fassung richtet bzw. nach der entsprechenden Vergütungsgruppe eines den BAT ersetzenden neuen Tarifvertrages, so hat der Chefarzt seit Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA, d. h. seit dem 01.08.2006, Anspruch auf Vergütung nach Entg.Gr. IV TV-Ärzte/VKA. Dies folgt vorliegend aus einer ergänzenden Vertragsauslegung.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 14.02.2008, 1 Ca 2986 b/07
   

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