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Jeder vierte Arbeitnehmer lässt seine Pause ausfallen

08.11.2017. (dpa/wie) - Laut § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepausen beschäftigt werden. Ab sechs Stunden Arbeitszeit beträgt die gesetzliche Ruhezeit mindestens 30 Minuten, ab neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten.
Arbeitnehmer sollten ihre Pause in zwei Etappen aufteilen. "Am effektivsten ist es, vormittags eine kürzere Pause von zehn Minuten und nachmittags eine längere Pause zu machen", rät Dominique Bialasinski, Fachgebietsleiterin für betriebliche Gesundheitsförderung bei TÜV Rheinland. Denn "setzt die Müdigkeit ein, ist es bereits zu spät und die Konzentration hat nachgelassen".
Die tägliche Praxis scheint jedoch eine andere zu sein. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verzichten etwa 25 Prozent der deutschen Arbeitnehmer auf ihre Pause. Das liege vor allem an zu hohem Leistungs- und Termindruck und führe häufig zu Müdigkeit und Erschöpfung. Deshalb seien Ruhepausen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber sinnvoll. "Um Fehlern bei der Arbeit und gesundheitlichen Problemen vorzubeugen, sollten die vorgeschriebenen Pausenzeiten unbedingt eingehalten werden", so Bialasinski.
Die Pausen sollten fest terminiert und in den Arbeitsablauf eingeplant werden, erklärt die TÜV-Expertin. Es komme allerdings auch darauf an, wie die Pause gestaltet wird. Eine aktive Pause sei zu empfehlen, wenn der Arbeitnehmer größtenteils sitzende Arbeiten erledigt, wie etwa am Computer. Dann sei ein "Spaziergang oder Mobilisationsübungen" für den Kreislauf ratsam. Bei körperlichen Tätigkeiten empfiehlt Dominique Bialasinski ein kurzes Nickerchen. "Der Powernap sollte nicht länger als 20 Minuten dauern, um eine Tiefschlafphase zu vermeiden. Diese hätte den gegenteiligen Effekt."
Bei Nachtschichten gelte, die längere Pause zuerst zu nehmen, da das Leistungstief bereits zwischen 0 Uhr und 1 Uhr komme. Die zweite, kürzere Auszeit sei dann gegen 4 Uhr oder 5 Uhr sinnvoll.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- TÜV Rheinland-Pressemitteilung vom 07.11.2017
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
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Letzte Überarbeitung: 15. November 2018
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