- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
17/308a Keine Einigung im Tarifstreit an Berliner Hochschulen

14.12.2017. (dpa/wie) - Seit einigen Monaten laufen die Tarifverhandlungen über die Vergütung studentischer Hilfskräfte an Berliner Hochschulen. Da man sich noch immer nicht einigen konnte, drohen die Gewerkschaften nun mit Streiks.
Bereits im Juni und im September hat die Tarifkommission bestehend aus den Gewerkschaften Erziehen und Wissenschaft (GEW) und Ver.di die jeweiligen Angebote des kommunalen Arbeitgeberverbands Berlin (KAV) abgelehnt (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 17/240 Berlin: Studentische Beschäftigte wollen mehr Geld).
Sie fordern für die etwa 8.000 studentischen Beschäftigten eine Angleichung der Lohnentwicklung an jene der anderen Hochschulmitarbeiter. Wie GEW-Verhandlungsführer Udo Mertens am Dienstag mitteilte, wären die Arbeitgeber jedoch nicht bereit gewesen, ihr Angebot wesentlich zu verbessern. "Damit wären die studentischen Beschäftigten weiterhin auf Dauer von der Lohnentwicklung der anderen Hochschulbeschäftigten abgekoppelt. Beschäftigte zweiter Klasse sind mit uns aber nicht zu machen!", betonte Mertens.
Laut Verdi-Verhandlungsführer Matthias Neis seien in den Hochschulverträgen mit dem Land ohnehin Tarifsteigerungen für die studentischen Beschäftigten von 3,9 Prozent für 2018 und jeweils 2,6 Prozent in den Folgejahren vereinbart. Die finanziellen Mittel seien also vorhanden und müssten nun bei den Beschäftigten im Rahmen tariflicher Lösungen ankommen. "Wenn wir dafür streiken müssen, werden wir das tun."
Laut KAV beinhaltete das Angebot eine Erhöhung des Stundenlohns von derzeit 10,98 Euro bis 1. Januar 2022 in mehreren Schritten auf 12,50 Euro, was einem Plus von 13,84 Prozent entspräche. Außerdem biete man mehr Urlaub und längere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. "Die Gewerkschaften erheben Maximalforderungen, die von der Arbeitgeberseite nicht erfüllt werden können", sagte Geschäftsführerin Claudia Pfeiffer. Man habe kein Verständnis für die Äußerungen der Gewerkschaften.
Der KAV rief die Gewerkschaften auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Pressemitteilung der GEW vom 12.12.2017
- Arbeitsrecht aktuell: 18/153 Berliner Studenten: Annäherung im Tarifstreit
- Arbeitsrecht aktuell: 17/240 Berlin: Studentische Beschäftigte wollen mehr Geld
- Arbeitsrecht aktuell: 17/206 Viele Studenten leiden unter hoher Arbeitsbelastung
- Arbeitsrecht aktuell: 17/145 Professorenmangel an Fachhochschulen
- Arbeitsrecht aktuell: 17/114 Berufsorientierung für Schüler
- Arbeitsrecht aktuell: 17/099 Ausbildung statt Studium
- Arbeitsrecht aktuell: 17/077 Reform: Mehr Planungssicherheit für Uni-Mitarbeiter?
- Arbeitsrecht aktuell: 16/252 Junglehrer ohne Planstelle: Gewerkschaften für Reform des Studiums
- Arbeitsrecht aktuell: 16/247 Manche Fachkräfte werden besser bezahlt als Akademiker
- Arbeitsrecht aktuell: 14/136 Wissenschaftsrat: Studium und Lehre nicht gegeneinander ausspielen
- Arbeitsrecht aktuell: 12/364 Berufseinstieg von Hochschulabsolventen
Letzte Überarbeitung: 27. Juni 2018
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2019:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de