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Keine Erhöhung der 450-Euro-Grenze

08.08.2018. (dpa/wie) - Von einem Minijob spricht man in der Regel, wenn die Arbeit mit nicht mehr als 450 Euro im Monat vergütet wird. Diese Einkommensgrenze findet sich in § 8 Abs.1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) wieder und beschreibt die sog. geringfügige Beschäftigung. Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es in Deutschland rund 7,5 Millionen Minijobber.
Der Vorteil einer geringfügigen Beschäftigung für den Arbeitnehmer ist die grundsätzliche Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Ausnahme bildet hier seit 2013 die Rentenversicherungspflicht, von der sich der Minijobber allerdings ebenfalls befreien lassen kann. Der Arbeitgeber zahlt pauschale SV-Beiträge und in der Regel auch einen pauschalen Steuersatz.
Zu beachten ist jedoch, dass auch für geringfügig Beschäftigte der gesetzliche Mindestlohn angewendet werden muss. Dieser beträgt derzeit 8,84 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich eine maximale regelmäßige Arbeitszeit von 50 Stunden im Monat. Ab 2020 wird der Mindestlohn 9,35 Euro betragen (wir berichteten in Arbeitsrecht aktuell: 18/160 Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 9,35 Euro). Dadurch reduziert sich die maximale Einsatzzeit eines Minijobbers auf 48 Stunden im Monat.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht diese Entwicklung kritisch und fordert deshalb eine Erhöhung der 450-Euro-Grenze, wie Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der "Bild"-Zeitung am Mittwoch sagte. Die Grenze verschärfe die Personalknappheit in der Branche und solle deshalb an die Lohnentwicklung gekoppelt und automatisch angepasst werden.
Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sieht man dagegen keinen Handlungsbedarf. Eine Anhebung der Minijob-Grenze sei weder vorgesehen noch Gegenstand des Koalitionsvertrages, wie das BMAS am Mittwoch mitteilte. Das Ziel sei nicht die Ausweitung der geringfügigen Beschäftigung sondern die Begrenzung. Vielmehr sollen möglichst viele Menschen in volle sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen gebracht werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Geringfügige Beschäftigung, Minijob
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
- Arbeitsrecht aktuell: 19/032 3,4 Millionen Menschen mit Nebenjob
- Arbeitsrecht aktuell: 18/287 Arbeitgeber für Anhebung der 450-Euro-Grenze bei Minijobs
- Arbeitsrecht aktuell: 18/160 Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 9.35 Euro
- Arbeitsrecht aktuell: 18/154 Weniger Mindestlohn-Jobs in 2017
- Arbeitsrecht aktuell: 18/092 DGB legt Minijob-Report für Hamburg vor
- Arbeitsrecht aktuell: 17/296a Nachfrage nach Minijobs und Ausbildungen gestiegen
- Arbeitsrecht aktuell: 17/111 Mindestlohn-Studie: Viele Minijobs in reguläre Stellen umgewandelt
- Arbeitsrecht aktuell: 17/085 Millionen Minijobber ohne Perspektive
- Arbeitsrecht aktuell: 17/033 Unter Mindestlohn: Mehr Kontrollen bei Minijobs gefordert
Letzte Überarbeitung: 13. Februar 2019
Bewertung:
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