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Mehr Geld für Bodenpersonal der Lufthansa

07.02.2018. (dpa/wie) - Die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und die Fluggesellschaft Lufthansa haben sich für die rund 33.000 Beschäftigten der Teilgesellschaften Lufthansa Cargo, Lufthansa-Systems, Lufthansa Technik und der Lufthansa-Service Group (LSG) auf einen neuen Tarifvertrag verständigt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 33 Monaten bis Ende September 2020 und beinhaltet eine Erhöhung der Gehälter um drei Prozent rückwirkend ab dem 01.02.2018. Eine zweite Erhöhung um drei Prozent ist für den 01.05.2019 vorgesehen. Dies hängt jedoch unmittelbar mit dem wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen Teilgesellschaften ab.
Sollten die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, so fällt die Steigerung niedriger aus. Bei der Frachtgesellschaft Lufthansa Cargo oder der Catering-Tochter LSG wären es beispielsweise im Falle des Verfehlens nur noch 1,8 Prozent mehr Geld in der zweiten Stufe. "Mit diesem variablen Vergütungsmodell berücksichtigen wir die wirtschaftliche Situation unserer einzelnen Geschäftsfelder", erklärte Lufthansa-Personalvorstand Bettina Volkens.
Die Techniker der Lufthansa erhalten in der ersten Stufe eine Erhöhung der Gehälter von knapp 107 Euro als Sockelbetrag. Das führt dazu, dass das Lohnplus in den unteren Lohngruppen höher als drei Prozent ausfällt, bei den Besserverdienern unter den Lufthansa-Technikern ist der prozentuale Anstieg dementsprechend geringer.
Auch die Azubis profitieren von dem neuen Tarifvertrag. So erhöht sich die Ausbildungsvergütung insgesamt um 80 Euro in zwei Schritten und die Regelung zur unbefristeten Übernahme der Auszubildenden wurde verlängert, wie aus einer Ver.di-Pressemitteilung vom 07.02.2018 hervorgeht.
Die Gewerkschaft wollte zusätzlich eine Wahlmöglichkeit für die Beschäftigten zwischen zusätzlicher Vergütung und freien Tagen durchsetzen. Dieser Vorschlag kam zunächst nicht durch, soll aber künftig in Arbeitsgruppen besprochen werden, sagte eine Sprecherin der Gewerkschaft.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Ver.di-Pressemitteilung vom 07.02.2018
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Letzte Überarbeitung: 7. Februar 2018
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