- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Pilotabschluss in der Metallindustrie

06.02.2018. (dpa/wie) - Nach langen Verhandlungen und intensiven Streiks in der Metall- und Elektroindustrie (wir berichteten u.a. in Arbeitsrecht aktuell: 18/027 IG Metall ruft zu ersten Tagesstreiks auf) gibt es nun im Südwesten Deutschlands einen ersten Tarifabschluss zu vermelden.
Etwa 13 Stunden dauerte die sechste Verhandlungsrunde in Baden-Württemberg, in der sich die Tarifparteien auf einen Gehaltsanstieg, eine lange Laufzeit des Vertrags und einen Kompromiss hinsichtlich der Arbeitszeitreduzierung einigen konnten.
Der neue Tarifvertrag gilt für die nächsten 27 Monate und sieht ein Gehaltsplus von 4,3 Prozent ab April 2018 sowie eine Einmalzahlung von 100 Euro für die ersten drei Monate dieses Jahres vor. Zudem erhalten die Beschäftigten ab dem nächsten Jahr ein jährliches tarifliches Zusatzgeld in Höhe von 27,5 Prozent des Bruttomonatsgehalts und einen Festbetrag von 400 Euro.
Darüber hinaus können die Arbeitnehmer fortan ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf 28 Stunden pro Woche senken und im Anschluss wieder auf 35 Stunden hochschrauben. Dafür erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, bei hohen Teilzeitquoten mehr 40-Stunden-Verträge mit ihren Beschäftigten abzuschließen. Neu ist auch das Modell eines kollektiven betrieblichen Arbeitsvolumens von durchschnittlich 35,9 Stunden pro Beschäftigten. Damit kann die fehlende Arbeitszeit von Teilzeitkräften von anderen Mitarbeitern ausgeglichen werden.
Für bestimmte Gruppen wie Schichtarbeiter, pflegende Angehörige oder Eltern junger Kinder forderte die IG Metall die Möglichkeit der Arbeitszeitreduzierung mit einem Zuschuss für entgangenen Lohn. Dies konnte die Gewerkschaft nicht durchsetzen. Stattdessen können sich die Betroffenen im Falle einer Verkürzung der Wochenstunden zwischen dem tariflichen Zusatzgeld und zusätzlichen acht Urlaubstagen entscheiden.
"Ich glaube, das neue Tarifsystem ist vernünftig ausbalanciert", zeigte sich Südwestmetall-Chef Stefan Wolf im Anschluss an die Verhandlungen zufrieden. "Wir haben um jedes Detail hart gerungen", kommentierte IG-Metall-Verhandlungsführer Roman Zitzelsberger die Tarifrunde. Gesamtmetall-Präsident Rainer Dulger bezeichnete den Abschluss gar als "den Grundstein für ein flexibles Arbeitszeitsystem für das 21. Jahrhundert".
Der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie, Bertram Brossardt, hätte sich dagegen einen "weniger komplexen Tarifvertrag gewünscht". Dennoch sprach sich der Verband für die Übernahme des Vertrags in Bayern aus. Es ist davon auszugehen, dass sich auch die anderen Tarifbezirke an dem Pilotabschluss orientieren werden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Tarifabschluss Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg
- Pressemeldung IG Metall vom 06.02.2018
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 19/146 250.000 Metaller wählen Zusatzurlaub
- Arbeitsrecht aktuell: 19/016 IG Metall befürchtet schwierige Zeiten
- Arbeitsrecht aktuell: 18/276 Tarifoption zur Arbeitszeitverkürzung ist beliebt
- Arbeitsrecht aktuell: 18/258 Bundesländer begründen Stahl-Allianz
- Arbeitsrecht aktuell: 18/160 Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 9,35 EUR
- Arbeitsrecht aktuell: 18/079 Hohe Abfindung bei Opel für weiteren Stellenabbau
- Arbeitsrecht aktuell: 18/047 Neuer Haustarif für VW-Werke
- Arbeitsrecht aktuell: 18/037 "GroKo" will Teilzeit- und Befristungsrecht anpassen
- Arbeitsrecht aktuell: 18/035 Kaufkraft ist 2017 weniger stark gestiegen
- Arbeitsrecht aktuell: 18/027 IG Metall ruft zu ersten Tagesstreiks auf
- Arbeitsrecht aktuell: 18/023a Höhere Tarifabschlüsse in 2018 erwartet
- Arbeitsrecht aktuell: 18/011a Zweite Tarifrunde bei VW gescheitert
- Arbeitsrecht aktuell: 18/003 Erste Warnstreiks in der Metallindustrie
- Arbeitsrecht aktuell: 17/311 Dienstliche E-Mails nach Feierabend
- Arbeitsrecht aktuell: 17/289 Auftakt in der Metall-Tarifrunde
- Arbeitsrecht aktuell: 17/273 IG Metall legt Forderungen für Tarifverhandlungen fest
- Arbeitsrecht aktuell: 17/257 Reallohn-Zuwächse contra Tarifforderungen der IG Metall
- Arbeitsrecht aktuell: 17/237 Südwest-Metall befürchtet schwere Tarifrunde
Letzte Überarbeitung: 21. Juni 2019
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2019:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de