- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Studie: Mindestlohn reicht nicht zum Leben in Großstädten

24.04.2018. (dpa/wie) - Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat eine Stellungnahme für die Mindestlohnkommission hinsichtlich der Anpassung der gesetzlichen Mindestvergütung im kommenden Jahr abgegeben.
Basierend auf Daten des stiftungseigenen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie des ebenfalls zur Stiftung gehörenden Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts berechnete die Stiftung den Mindestlohn, der notwendig wäre, um die Lebenshaltungskosten in den deutschen Großstädten decken zu können.
Unter Bezugnahme von Zahlen der örtlichen Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit zu Miete und Heizkosten heißt es in der Stellungnahme, dass in 15 der 20 untersuchten Städte mehr als 9,50 Euro pro Stunde notwendig wären, um nicht auf zusätzliche Leistungen angewiesen zu sein. Der aktuelle Mindeststundenlohn liegt bei 8,84 Euro. "Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann in vielen Großstädten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen", so die Forscher.
Laut der Stellungnahme des Instituts reicht der aktuell gültige Mindestlohn unter den untersuchten Großstädten nur in Leipzig aus, um mit einer Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden leben zu können, ohne mit Hartz IV aufstocken zu müssen. 37,5 Stunden sind die durchschnittlich in Tarifverträgen vereinbarte Arbeitszeit pro Woche.
Die Städte mit den höchsten notwendigen Mindestvergütungen sind demnach München (12,77 Euro), Köln (11,20 Euro) und Bonn (10,84 Euro). Für die Hauptstadt wurde ein Entgelt von mindestens 9,35 Euro pro Stunde berechnet.
Bewährt habe sich die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns laut der Autoren dennoch. Es habe keine negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum und die Belegschaft gehabt. Zudem sei ein deutlicher Anstieg der Vergütung im Niedriglohnsektor verzeichnet worden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Stellungnahme der Hans-Böckler-Stiftung
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
- Arbeitsrecht aktuell: 18/314 Streit über die langfristige Entwicklung des Mindestlohns
- Arbeitsrecht aktuell: 18/160 Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 9,35 EUR
- Arbeitsrecht aktuell: 18/154 Weniger Mindestlohn-Jobs in 2017
- Arbeitsrecht aktuell: 18/139 Heil: Höherer Mindestlohn und schärfere Kontrollen
- Arbeitsrecht aktuell: 18/038 IG-BAU-Chef fordert zweistelligen Mindestlohn
- Arbeitsrecht aktuell: 18/018 Gewerkschaftsbund fordert höheren Mindestlohn
- Arbeitsrecht aktuell: 17/303 Mindestlohn kommt nicht überall an
- Arbeitsrecht aktuell: 17/276 Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz auf dem Prüfstand
- Arbeitsrecht aktuell: 17/245 Mindestlohnverstöße vor allem im Bau- und Gastgewerbe
- Arbeitsrecht aktuell: 17/166 Neuer Mindestlohn für Berlin
- Arbeitsrecht aktuell: 17/140 Höherer Mindestlohn für Friseure
- Arbeitsrecht aktuell: 17/111 Mindestlohn-Studie: Viele Minijobs in reguläre Stellen umgewandelt
- Arbeitsrecht aktuell: 16/203 Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro
Letzte Überarbeitung: 31. Dezember 2018
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2019:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de