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ARBEITSRECHT
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ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 14|2020

Update Arbeitsrecht 14|2020 vom 08.07.2020

Arbeit und Soziales

Der Mindestlohn steigt bis Mitte 2022 auf 10,45 EUR

Der allgemeine Mindestlohn wird in vier Schritten bis Mitte 2022 von derzeit 9,35 EUR brutto pro Stunde auf 10,45 EUR angehoben.

08.07.2020. Der für alle Branchen in ganz Deutschland geltende Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) wurde zu Anfang des Jahres 2015 eingeführt. Er wird seitdem im Zwei-Jahres-Rhythmus angehoben. Betrug der Mindestlohn bei seiner Einführung noch 8,50 EUR brutto pro Stunde, liegt er mittlerweile bei 9,35 EUR brutto.

Im Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihren Beschluss für die kommende Mindestlohnanpassung gefasst und Arbeitsminister Heil bekannt gegeben. Diesmal schlägt sie eine Erhöhung in vier Schritten von Anfang 2021 bis Mitte 2022 vor:

Ab 01.01.2021: 9,50 EUR
Ab 01.07.2021: 9,60 EUR
Ab 01.01.2022: 9,82 EUR
Ab 01.07.2022: 10,45 EUR

Wie man sieht, möchte die Kommission im kommenden Jahr 2021 den Geldbeutel der Arbeitgeber noch etwas schonen, da die Wirtschaft in 2021 voraussichtlich noch mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen haben wird. Der deutlich größere Anstieg von 9,82 EUR auf 10,45 EUR soll dann erst im Jahr 2022 stattfinden.

Hat sich die Mindestlohnkommission auf einen Anpassungsvorschlag geeinigt und offiziell beschlossen, kann der von der ihr vorgeschlagene neue Mindestlohn von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung verbindlich gemacht werden (§ 11 Abs.1 MiLoG).

Es steht der Bundesregierung zwar frei, den Vorschlag der Kommission umzusetzen oder nicht. Allerdings hat sie nach geltendem Gesetzesrecht nicht die Befugnis, die Höhe des Mindestlohns nach eigenem Ermessen abweichend von den Beschlüssen der Mindestlohnkommission festzulegen.

Arbeitsminister Heil verfolgt wie viele Politiker das Ziel, den Mindestlohn noch deutlich über die jetzt von der Mindestlohnkommission beschlossenen Werte anzuheben. Hierzu heißt es in der Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), vom 30.06.2020:

„Ich werde der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung verbindlich zu machen. Und ich werde im Herbst - nach Vorlage der Evaluation - Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Mindestlohns unterbreiten. Denn der Mindestlohn ist gut - aber er kann noch besser werden.“

Voraussichtlich wird sich Arbeitsminister Heil für eine Anhebung des Mindestlohns auf 12,00 EUR pro Stunde aussprechen. Dazu müsste allerdings das MiLoG geändert werden oder der Bundestag müsste ein zusätzliches Gesetz (neben dem MiLoG) beschließen, das den Mindestlohn unmittelbar auf 12,00 EUR festsetzt oder die Regierung dazu ermächtigt, einen solchen Mindestlohn durch Rechtsverordnung festzuschreiben.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Mindestlohn steigt auf 10,45 Euro im Jahr 2022, Pressemitteilung vom 30.06.2020

Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn

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