- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
3,4 Millionen Menschen mit Nebenjob

04.02.2019. (dpa/fle) - Immer mehr Menschen in Deutschland haben einen Nebenjob. So stieg die Zahl der Mehrfachbeschäftigten innerhalb von 15 Jahren kontinuierlich von knapp 1,4 auf rund 3,4 Millionen Mitte vergangenen Jahres.
Das geht aus der Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorlag.
Mitte 2017 waren es noch rund 150.000 weniger. Der Anstieg von 1,4 auf 3,4 Millionen vollzog sich von Ende Juni 2003 bis Ende Juni 2018.
Die häufigste Kombination ist mit rund 2,9 Millionen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens einem Minijob. In knapp 330.000 Fällen wurden mindestens zwei sozialversicherungspflichtige Jobs kombiniert.
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, sagte der dpa: "Für immer mehr Beschäftigte reicht das Einkommen aus einem Job nicht mehr aus." Sie meinte: "Der überwiegende Teil dürfte aus purer finanzieller Not mehr als einen Job haben und nicht freiwillig."
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die Forschungseinrichtung der BA, wies darauf hin, dass Nebenjobber im Schnitt in ihrem Hauptjob deutlich weniger verdienten als Menschen ohne Nebenjob. Nach einer Studie des Instituts bekommen Nebenjobber in ihrer Hauptbeschäftigung im Schnitt etwa 570 EUR im Monat weniger als Personen mit nur einem Job. IAB-Forschungsbereichsleiter Enzo Weber sagte der dpa: "Das deutet darauf hin, dass relativ viele Nebenjobber auf das zusätzliche Geld angewiesen sind." Das treffe aber nicht auf alle zu.
Zweitjobs kämen nicht nur in bestimmten Branchen, bei bestimmten Personen oder im Fall bestimmter Motive vor, sagte Weber. "Nebenjobs streuen breit." Bei der Kombination einer sozialversicherungspflichtigen Stelle mit einem Minijob sind 28,5 Prozent der Zweitjobs in allgemeinen Dienstleistungsberufe.
Die IAB-Studie stellt fest, dass es neben finanziellen Motiven auch andere Gründe für einen Zweitjob gibt, etwa den Hauptjob um Tätigkeiten zu ergänzen, die Spaß machen oder Prestige einbringen. "Beispiele sind der Universitätsprofessor, der als Berater in Wirtschaft oder Politik tätig ist, oder aber der Fließbandarbeiter, der abends gegen Entgelt Konzerte mit der Band gibt."
Vor allem aber machte Weber darauf aufmerksam, dass der erste Minijob im Nebenjob für den Arbeitnehmer komplett steuer- und abgabenfrei ist. "So eine starke Subvention möchten dann natürlich ganz verschiedene Personen nutzen."
Angesichts der schwachen Lohnentwicklung bis Mitte/Ende der 2000er Jahre habe für diesen Zeitraum wohl die Zahl derer zugenommen, deren Einkommen ohne Nebenjob nicht ausreiche. Nachdem die Löhne seit Jahren aber wieder deutlich stärker gestiegen seien, sei die extreme Begünstigung von Nebenjobs die wohl wichtigste Ursache für deren Zunahme, so Weber.
Zimmermann forderte: "Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige existenzsichernde Beschäftigung überführt werden." IAB-Forscher Weber wies auf Nachteile der Begünstigung von Nebenjobs hin. Für diese Jobs werde meist nicht in die Rentenkasse eingezahlt, sie trügen also nicht zur Alterssicherung bei. "Und die meisten Nebenjobs dürften auch nicht zu nachhaltiger beruflicher Entwicklung und Arbeitsmarktintegration führen." Bei Geringverdienern könne die Kopplung einer Unterstützung an einen Nebenjob auf ein falsches Gleis führen. Arbeitsmarktintegration gelinge eher im Hauptjob.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Geringfügige Beschäftigung, Minijob
- Arbeitsrecht aktuell: 19/148 Viele Mini- und Teilzeitjobber
- Arbeitsrecht aktuell: 19/021 Neue Regeln für Minijobs 2019
- Arbeitsrecht aktuell: 18/287 Arbeitgeber für Anhebung der 450-Euro-Grenze bei Minijobs
- Arbeitsrecht aktuell: 18/237 Dynamisierung der Minijob-Grenze und der Gleitzone
- Arbeitsrecht aktuell: 18/193 Keine Erhöhung der 450-Euro-Grenze
- Arbeitsrecht aktuell: 18/154 Weniger Mindestlohn-Jobs in 2017
- Arbeitsrecht aktuell: 17/296a Nachfrage nach Minijobs und Ausbildungen gestiegen
- Arbeitsrecht aktuell: 17/111 Mindestlohn-Studie: Viele Minijobs in reguläre Stellen umgewandelt
- Arbeitsrecht aktuell: 17/085 Millionen Minijobber ohne Perspektive
- Arbeitsrecht aktuell: 17/033 Unter Mindestlohn: Mehr Kontrollen bei Minijobs gefordert
Letzte Überarbeitung: 11. Juli 2019
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2019:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de