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Daimler legt Standards für Werkverträge fest

08.10.2013. (dpa) - Der Autohersteller Daimler hat soziale Mindestanforderungen für die Vergabe von Werkverträge festgelegt.
Damit schaffe der Konzern über gesetzliche Regelungen hinaus Standards für Werkverträge, sagte Personalvorstand Wilfried Porth am Montag in Stuttgart.
Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Erich Klemm kritisierte, dass die Regelungen nicht ausreichten.
Die Verhandlungen, in denen es auch um die Zahl der Leiharbeiter ging, seien gescheitert.
Laut den vom Vorstand beschlossenen Grundsätzen sollen die von Daimler beauftragten Firmen sich künftig nicht nur an Standards für Arbeits- und Gesundheitsschutz halten. Sie sollen sich auch nach den Lohnuntergrenzen in dem jeweils für ihre Branche geltenden Tarifvertrag richten.
Außerdem müssen sie Zeitarbeitern, die über Werkverträge bei Daimler beschäftigt werden, künftig auch die Zuschläge der Metall- und Elektroindustrie zahlen. Die Einhaltung soll in Stichproben überprüft werden.
Der Arbeitnehmerseite gehen die Standards nicht weit genug: Der Betriebsrat hatte gefordert, dass die Tarifverträge umfassend auch auf die Beschäftigten in Werkverträgen angewandt werden, nicht nur die Lohnuntergrenzen.
Außerdem wollen die Arbeitnehmer bei der Vergabe der Verträge mitreden. Im Bundesrat war im September ein Gesetzesantrag beschlossen worden, der Betriebsräten mehr Mitbestimmungsrechte bei Werkverträgen einräumen soll.
Autohersteller wie Daimler vergeben Werkverträge, die nicht zum Kerngeschäft gehören. Dazu gehören Reinigungsarbeiten, aber auch Aufgaben in der Logistik oder in der Kantine. Da nur Arbeitsaufträge vergeben werden, ist schwer zu sagen, wie viele Beschäftigte in solchen Verträgen bei Daimler arbeiten.
Laut Betriebsrat beläuft sich die Zahl in der Zentrale auf 1900 bei einer Belegschaft von 12 000. Bundesweit beschäftigt Daimler 168 000 Mitarbeiter.
Die Industrie argumentiert, sich durch solche Werkverträge Flexibilität in schlechten Zeiten zu erhalten. Werkverträge seien seit Jahrzehnten Instrumente für den Erfolg der deutschen Wirtschaft, sagte Porth.
Der schwäbische Autohersteller war allerdings in die Kritik geraten, weil er nach Recherchen des SWR über Werkverträge an den Fließbändern Menschen beschäftigen soll, die ihr Gehalt mit Hartz IV aufstocken müssten. Daimler hatte der Darstellung des Senders widersprochen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Zeitarbeit)
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 17/146 Welche Auswirkungen hat das AÜG 2017 für den Betriebsrat?
- Arbeitsrecht aktuell: 16/295 Kurzfristiger Einsatz von Leiharbeit bremst Mitbestimmung aus
- Arbeitsrecht aktuell: 16/224 Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsrecht aktuell: 16/198 Wann sind Regalauffüller Arbeitnehmer und wann Selbständige?
- Arbeitsrecht aktuell: 15/330 Gesetzentwurf zur Zeitarbeit 2015
- Arbeitsrecht aktuell: 15/003 Missbrauch von Scheinwerkverträgen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/009 Leiharbeit auf Stammarbeitsplätzen ist rechtens
- Arbeitsrecht aktuell: 13/364 Dauerhafte Leiharbeit lässt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nicht entfallen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/346 Daimler-Vorstand warnt vor neuen Gesetzen zulasten von Unternehmen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/353 Volkswagen übernimmt rund 1500 Leiharbeiter in Festanstellung
- Arbeitsrecht aktuell: 13/345 Streit um Werkverträge in der Metallindustrie
- Arbeitsrecht aktuell: 13/276 Arbeitsvertrag oder Werkvertrag?
- Arbeitsrecht aktuell: 13/225 Scheinwerkvertrag und Scheinselbständigkeit
- Arbeitsrecht aktuell: 13/210 Betriebsrat kann Dauer-Leiharbeit verhindern
- Arbeitsrecht aktuell: 13/161 Südwest-Arbeitgeber sehen keinen Regelungsbedarf bei Werkverträgen
- Arbeitsrecht aktuell: 12/390 Kein Einsatz von Leiharbeit auf Dauerarbeitsplätzen
- Arbeitsrecht aktuell: 13/057 Gewerkschaft kritisiert zunehmenden Missbrauch von Werkverträgen
- Arbeitsrecht aktuell: 12/349 Leiharbeit auf Dauerarbeitsplätzen
- Arbeitsrecht aktuell: 11/170 Betriebsrat muss bei Leiharbeit die Namen aller Leiharbeiter kennen
Letzte Überarbeitung: 1. Juni 2017
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