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Gesetzliche Frauenquote für Top-Positionen - 30 Prozent ab 2016

23.06.2014. (dpa) - An der Spitze deutscher Unternehmen sollen Frauen künftig mehr zu sagen haben.
Von 2016 an soll für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen eine feste Geschlechterquote von 30 Prozent gelten.
Dies sieht der Referentenentwurf der SPD-geführten Ressorts Justiz und Familie vor, der am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ministerien verschickt wurde.
Das 119 Seiten starke Konzept liegt auch der Nachrichtenagentur dpa vor. Zuerst hatte die "Rheinische Post" (Samstag) darüber berichtet. Mit dem gemeinsam von Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) erarbeiteten Entwurf soll das Thema Frauenquote endlich aus der Unverbindlichkeit geholt werden.
Darin werden konkrete - und verbindliche - Ziele für eine bessere Förderung von Frauen in den Führungsetagen von Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung formuliert. So soll es nicht nur eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen geben, sondern auch eine Reform der jeweiligen Gesetze, die die Geschlechterquote im öffentlichen Dienst betreffen.
Wenn das Gesetz wie geplant 2016 gilt, ist die Quote bei dann anstehenden Gremien-Neuwahlen anzuwenden. Laufende Mandate sollen nicht angetastet werden. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze laut Entwurf unbesetzt. Zudem ist eine Berichtspflicht der Unternehmen vorgesehen, ob sie die Quote erreichen konnten oder, falls nicht, welche Gründe das verhindert haben.
Der Entwurf hat auch die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten zum Ziel. Damit soll in Anlehnung an die Privatwirtschaft "ein weitgehend synchrones Vorgehen bei der Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen" erreicht werden. Gelten soll dies für jene Unternehmen des Bundes, an denen dieser Anteile von mehr als 50 Prozent hält.
Neben den börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen wollen Schwesig und Maas auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH's) oder eingetragene Genossenschaften (eG) zur Frauenförderung verpflichten. Der Entwurf geht von insgesamt etwa 3500 betroffenen Unternehmen aus. Eine Mindestquote soll es für diese aber nicht geben.
Die Wirtschaft sprach sich gegen die Pläne aus. "Gesetzliche Quoten beseitigen nicht die eigentlichen Ursachen für den unterschiedlichen Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen", sagte ein Sprecher der Arbeitgebervereinigung BDA der "Passauer Neuen Presse" (Samstag).
"Die tatsächlichen Ursachen sind vor allem häufige Erwerbsunterbrechungen, ein geringeres Arbeitszeitvolumen sowie das unterschiedliche Berufswahlverhalten", begründete der BDA-Sprecher die Ablehnung des Regierungsentwurfs. Unternehmen müsse es weiterhin möglich sein, die Besetzung von Aufsichtsratsposten nach Qualifikation und Erfahrung vorzunehmen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
- Arbeitsrecht aktuell: 15/010 Weniger Frauen in Firmenvorständen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/415 Südwest-Arbeitgeber halten Frauenquote für den falschen Weg
- Arbeitsrecht aktuell: 14/390 Opposition verspottet Frauenquote als "Quötchen"
- Arbeitsrecht aktuell: 14/344 Studie: Mehr Frauen in Aufsichtsräten - Abwärtstrend in Vorständen
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- Arbeitsrecht aktuell: 14/072 Studie: Frauen erobern allmählich Berufswelt in Deutschland
- Arbeitsrecht aktuell: 13/341 Union und SPD wollen feste Frauenquote in Aufsichtsräten
Letzte Überarbeitung: 7. Januar 2015
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