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Im Kampf gegen Klischees helfen anonymisierte Bewerbungen

23.10.2014. (dpa) - Wer behindert, weiblich oder älter als 45 Jahre ist oder einen ausländisch klingenden Namen hat, tut sich auf dem Arbeitsmarkt schwer.
Um die Personalverantwortlichen in Firmen und Verwaltungen für mögliche Klischees zu sensibilisieren, hat Baden-Württemberg 2012 ein Modellprojekt für Bewerbungen ohne personenbezogene Daten initiiert.
"Anonymisierte Bewerbungsverfahren ermöglichen Chancengleichheit", resümierte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) am Mittwoch in Stuttgart.
Damit sei es leichter, die erste große Hürde zu nehmen - den Zugang zum Bewerbungsgespräch.
Am dem Modellprojekt nahmen elf Unternehmen und Verwaltungen aus dem Land teil. 80 Prozent der Bewerber haben nach einer Auswertung des Instituts zur Zukunft der Arbeit die Auswahl als objektiver empfunden. Die Personalverantwortlichen hatten zu mehr als 60 Prozent eingeräumt, dass personenbezogene Informationen «mindestens etwas Einfluss auf die Personalauswahl» haben.
Im Zuge des Projektes wurden 981 Bewerbungen abgegeben sowie 354 Einladungen zu Bewerbungsgesprächen oder Eignungstests. 67 Menschen erhielten ein Job- oder Ausbildungsplatzangebot.
Der Aufwand für die Bewerbungen sei auf beiden Seiten höher, erläuterte Öney. "Aber die Mühe lohnt sich." Die Unternehmen erhielten passgenaue Fachkräfte: "Es geht nur noch um die Qualifikation der Bewerber, und um nichts anderes. Abgehalten werden jene Bewerber, die nicht zum Job passen." Überdies könnten Firmen unter dem Schlagwort "Diversity" ihr Profil und Image verbessern.
Von den teilnehmenden Firmen werden sechs weiterhin nach dem standardisierten Erhebungsbogen ihre Bewerber rekrutieren. Die Städte Mannheim und Karlsruhe sind noch unentschieden. Nachdem ihr eigenes, das Sozial- und Verkehrsministerium weiter beteiligt sind, will Öney weiterhin bei ihren Ministerkollegen, bei Verwaltungen, Verbänden und Kammern für das neue Verfahren werben. Sie sprach sich wie die Antidiskriminierungsbeauftragte, Christine Lüders, gegen gesetzliche Verpflichtungen der Wirtschaft aus: Lüders: "Man muss sich nicht hetzen lassen. Die Überzeugung zählt dann." Öney wies darauf hin, dass Menschen, die sich benachteiligt fühlen, nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Anspruch auf Schadenersatz haben.
Auch die Arbeitgeber Baden-Württemberg setzen auf Freiwilligkeit. Denn anonymisierte Bewerbungsverfahren seien nicht die erste Wahl, um einerseits denkbare Benachteiligungen auszuschließen, andererseits den Betrieben eine eigenverantwortliche und individuelle Personalrekrutierung zu ermöglichen.
Nach Worten Öneys lag der Schwerpunkt des Projektes auf kleinen und mittleren Unternehmen. Diese wurden von Stefan Bürkle von der Stuttgarter "Bürkle + Schöck Transformatoren GmbH" vertreten, der die Teilnahme am Modellprojekt als "vollen Erfolg" verbucht: "Wir gewinnen damit eine bessere Objektivität bei der Auswahl zum Bewerbungsgespräch." Er räumte ein, dass er sich von Schulzeugnissen haben blenden lassen, die im neuen Verfahren nicht erlaubt seien. "Noten sind nur eine Momentaufnahme, die nicht widerspiegeln, was die Bewerber wirklich können." Seine vier nach dem anonymisierten Verfahren eingestellten Auszubildenden wären ansonsten durchs Raster gefallen.
Lüders bescheinigte den Arbeitgebern im Südwesten großen Offenheit für das neue Verfahren. "Sie fremdeln nicht gleich mit dem Fremden." Nach ihren Angaben laufen derzeit Pilotprojekte in Berlin und Rheinland-Pfalz, auch Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben Testläufe angekündigt.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Alter
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Behinderung
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Ethnische Herkunft, Rassismus
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
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Letzte Überarbeitung: 28. Juni 2018
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