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19/120a Konflikte bei Gewerkschaft UFO eskalieren

20.05.2019. (dpa/fle) - Mindestens zwei Vorstände der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo haben die Konsequenzen aus den heftigen internen Streitereien gezogen und sind zurückgetreten.
Über eine Anwaltskanzlei in Koblenz erklärten der frühere Vorstandsvorsitzende Alexander Behrens und das Vorstandsmitglied Christoph Drescher am Montag ihren sofortigen Rücktritt.
Gegen sie waren Abwahlanträge gestellt worden, über die eine für diesen Mittwoch geplante Mitgliederversammlung entscheiden sollte. Diese wurde am Abend vom Restvorstand abgesagt. Nach Gewerkschaftsinformationen hat auch Vorstandsmitglied Anne Struck ihr Mandat niedergelegt.
Gewerkschaftschef Nicoley Baublies erklärte am Abend in einem Rundschreiben, ebenfalls zurücktreten zu wollen. Über die Art und Weise sollen aber die Mitglieder in den kommenden Wochen in einer Abstimmung beschließen. In Frage kämen sein alleiniger Rücktritt, der Rücktritt des Restvorstands aus drei Personen oder das vorläufige Verbleiben im Amt bis spätestens zum 15. Oktober zur sofortigen Einleitung von Neuwahlen. Baublies wollte eine erneute Kandidatur nicht ausschließen. "Im Moment kann ich es mir aber nicht vorstellen", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Büroräume der Gewerkschaft durchsuchen lassen. Es geht um den Verdacht der Untreue gegen nicht genannte Funktionäre, wie Behördensprecher Robert Hartmann sagte.
Hintergrund ist der Führungsstreit innerhalb der Gewerkschaft. Im Verlauf hatte Baublies Strafanzeigen gegen seinen Vorgänger Behrens sowie zwei weitere Verantwortliche gestellt und den Staatsanwälten entsprechendes Material übergeben. Die Gewerkschafter sollen sich angeblich gegenseitig vorteilhafte Anstellungsverträge ausgestellt haben, mit denen das Vereinsvermögen geschädigt worden sei. Behrens' Anwalt Samy Hammad hatte die Vorwürfe des Betrugs und der Untreue umgehend zurückgewiesen. Inzwischen gehört auch Baublies zu den möglichen Beschuldigten.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) teilte am Montag mit, dass es abgelehnt habe, Fragen zur Wirksamkeit der jüngsten Vorstandsvorsitzendenwahl und Kündigung von Tarifverträgen in einem Eilverfahren zu klären. Der Hintergrund des Verfahrens, an dem aufseiten der beklagten Parteien neben Lufthansa auch der Arbeitgeberverband Luftverkehr (AGVL) beteiligt war, ist die Auseinandersetzung um die Frage, ob es bei der Wahl des Ufo-Vorstandvorsitzenden und seines Stellvertreters im Oktober 2018 zu erheblichen Fehlern gekommen ist.
Die Lufthansa geht davon aus und machte ihre Zweifel öffentlich, ob Ufo ordnungsgemäß vertreten war, als die Gewerkschaft im November 2018 und Januar 2019 Tarifverträge kündigte. Diese waren vom AGVL für Beschäftigte der Lufthansa AG abgeschlossen worden. Ufo will über Regelungen dieser Tarifverträge neu verhandeln. Die Lufthansa wendet Bestimmungen dieser Tarifverträge teilweise weiter an. Ein Streik um einen neuen Tarifvertrag wäre laut Gericht rechtlich aber nur zulässig, wenn der alte Tarifvertrag wirksam gekündigt wurde.
Das LAG traf keine Entscheidung dazu, ob die Tarifverträge noch gelten und wie Ufo vertreten wird. Das Urteil befasse sich nur damit, dass eine Entscheidung in einem Eilverfahren nicht notwendig sei. Die Parteien müssten die Frage, ob Tarifverträge noch angewendet werden dürfen, in einem regulären arbeitsgerichtlichen Verfahren ausfechten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
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Letzte Überarbeitung: 21. Juni 2019
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