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Mindestlohn für Fleischbranche noch nicht im Juli

27.06.2014. (dpa) - Die Beschäftigten in der Fleischindustrie müssen länger als allgemein erwartet auf den verbindlichen Mindestlohn warten.
Ein Inkrafttreten zum 1. Juli, wie ursprünglich angekündigt, sei nicht möglich, sagten am Donnerstag Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG).
Zunächst müsse das notwendige Rechtsverordnungsverfahren abgeschlossen sein, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums zu entsprechenden Berichten der "Nordwest-Zeitung" (Oldenburg) und der "Oldenburgischen Volkszeitung" (Vechta).
Der zwingende Mindestlohn könne erst nach einer Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger in Kraft treten. Sie rechne aber damit, dass der Mindestlohn zum 1. August komme, sagte ANG-Geschäftsführerin Valerie Holsboer.
Im Januar hatten sich Gewerkschaft und Arbeitgeber erstmals auf einen Tarifvertrag für die deutsche Fleischindustrie geeinigt. Der Abschluss sieht zum Start ein Lohnniveau von 7,75 Euro pro Stunde vor. Der Lohn soll in vier Stufen bis zum 1. Dezember 2016 auf 8,75 Euro erhöht werden. Um Lohndumping in den Schlachthöfen zu begegnen, soll der Tarif für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten, auch für Werkvertragsarbeiter und Subunternehmer. Dazu war die Fleischbranche Ende Mai ins Arbeitnehmerentsendegesetz einbezogen worden. Um Rechtskraft zu erlangen, muss aber noch der Erlass der entsprechenden Verordnung abgewartet werden.
Am Dienstag habe der Tarifausschuss des Bundesarbeitsministeriums einen einstimmigen Beschluss für die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifwerks gefasst, sagte Holsboer. "Der Zeitplan war wahnsinnig ehrgeizig, und wir liegen fast komplett drin", wies sie Kritik an der Verzögerung zurück. Sie gehe davon aus, dass die Verordnung an diesem Freitag im Bundesanzeiger veröffentlicht werde - sollte das Bundeskabinett keine Einwände haben, könnte das Tarifwerk in drei Wochen in Kraft treten.
Er bedauere die Verzögerungen durch das komplizierte juristische Verfahren, sagte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Claus-Harald Güster. Die Arbeitgeber hätten sich darauf eingestellt, den Mindestlohn ab dem 1. Juli zu zahlen. "Die Beschäftigten, vor allem viele Tausende mit Werkverträgen erwarten, dass ab 1. Juli 2014 mindestens 7,75 Euro gezahlt werden", sagte Güster laut Mitteilung.
Für die PHW-Gruppe ("Wiesenhof") sagte Geschäftsführer Peter Wesjohann der Nordwest-Zeitung, sein Unternehmen wolle wie versprochen den Mindestlohn ab dem 1. Juli bezahlen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Mindestlohn
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 14/271 Ausnahmen vom Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Arbeitsrecht aktuell: 14/272 Mindestlohn für Fleischbranche kommt schrittweise
- Arbeitsrecht aktuell: 14/195 Mindestlohn in der Fleischwirtschaft
- Arbeitsrecht aktuell: 14/046 Tönnies verteidigt Werkverträge in der Fleischindustrie
- Arbeitsrecht aktuell: 14/018 Einigung über Tarifvertrag für die Fleischindustrie
Letzte Überarbeitung: 20. August 2014
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