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Strobl will Polizisten im Pensionsalter längeres Arbeiten ermöglichen

17.06.2016. (dpa) - Polizisten im Pensionsalter sollen nach dem Willen von Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) freiwillig länger arbeiten können.
"Es gibt so viele fitte Polizisten, die auch im Pensionsalter gern noch aktiv und im Dienst bleiben wollen", sagte Strobl der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.
Polizisten dürfen mit 62 Jahren in Pension gehen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verweist darauf, dass es dabei um eine bereits von der Regierung von Günther Oettinger (CDU) umgesetzte Idee gehe.
"Das ist nichts Neues. Da hätte Herr Strobl einmal ins Landesbeamtengesetz schauen sollen", sagte GdP-Landeschef Rüdiger Seidenspinner. Im vergangenen Jahr sei die Zeit für Weiterbeschäftigung über das Pensionsalter hinaus von zwei auf drei Jahre hochgesetzt worden. Der überflüssige Vorschlag werde die Personalmisere der Polizei nicht lösen.
Die Stellen der Beamten, die freiwillig weiter arbeiten, sollen nach Vorstellung Strobls dann wieder neu besetzt werden. Sein Ziel sei, die Polizeidichte in der Fläche Stück für Stück zu erhöhen, sagte Strobl. Die grün-schwarze Landesregierung hat beschlossen, 1500 zusätzliche Polizeistellen zu schaffen.
Vorschläge etwa aus den Reihen der früheren Landesregierung, die Pensionsgrenze anzuheben, hatte die GdP kritisiert. Die meisten Polizisten hätten ein sehr hartes Arbeitsleben hinter sich und Berge von Überstunden angehäuft, hatte es im vergangenen Jahr dazu geheißen.
Nach Beobachtung Seidenspinners ist die Neigung weiterzuarbeiten bei Beamten im "operativen Bereich", also etwa Streifenpolizisten, gering. Im Innendienst sei das Interesse größer, zumal ein Aufschlag von zehn Prozent auf das Gehalt ein Anreiz sei. Aus Gewerkschaftssicht versperrt aber jeder, der länger bleibt, Aufstiegschancen für die nachfolgenden Beamten. Es bleibe aber eine persönliche Entscheidung eines jeden Kollegen, weiter Dienst zu tun, betonte der Gewerkschafter.
Nähere Informationen finden Sie hier:
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Letzte Überarbeitung: 13. April 2019
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