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19/020a Kaufhof streicht nach Fusion 2.600 Stellen

25.01.2019. (dpa/fle) - Ein massiver Stellenabbau beim Kaufhof, aber erst einmal keine Filialschließungen: So will Konzernchef Stephan Fanderl den Zusammenschluss von Karstadt und Kaufhof zum Erfolg machen.
Der neue Warenhausriese kündigte am Freitag den Abbau von rund 2.600 Vollzeitstellen an. Die Zahl der betroffenen Mitarbeiter dürfte sogar höher sein, da im Handel viele Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten.
Die Gewerkschaft Verdi bezeichnete die Pläne in einer ersten Stellungnahme als "untragbar". Konzernchef Fanderl betonte dagegen, harte Einschnitte beim Kaufhof seien unvermeidlich. In seinem derzeitigen Zustand sei das Unternehmen "langfristig nicht überlebensfähig".
Fanderl will die wichtigsten Führungs- und Verwaltungsstrukturen beider Warenhäuser künftig in der bisherigen Karstadt-Zentrale in Essen bündeln. Dabei sollen vorhandene Doppelfunktionen sowie unnötige Hierarchieebenen gestrichen werden. Allein dadurch sollen rund 1.000 Vollzeitstellen wegfallen. Weitere 1.600 Vollzeitstellen sollen durch eine bessere Organisation in den Filialen gestrichen werden.
Auf Filialschließungen will der Konzern bei seinen Sanierungsbemühungen dagegen zunächst verzichten. Das gelte auch für die Innenstädte, wo sowohl Karstadt als auch Kaufhof vertreten seien. Denn Doppelstandorte böten "besondere Chancen zur Schwerpunktbildung und Differenzierung", betonte das Unternehmen.
Am Standort Köln, bisher der Sitz der Kaufhof-Zentrale, soll ein Kompetenz-Center für Digitalisierung und E-Commerce aufgebaut werden. Außerdem sollen von hier aus das Gastronomie- und Lebensmittelgeschäft sowie das Outlet-Geschäft gesteuert werden.
Doch müssen sich die Mitarbeiter von Kaufhof nicht nur auf einen Stellenabbau einstellen, sondern auch auf Einschnitte bei ihren Gehältern. Um Kosten zu sparen, werde der Kaufhof umgehend aus der Tarifbindung aussteigen, teilte das Unternehmen mit. Man strebe eine individuelle Tariflösung an, die der wirtschaftlichen Notsituation von Kaufhof Rechnung trage, hieße es. Bei Karstadt gilt schon lange ein Sanierungstarifvertrag, der erhebliche Zugeständnisse der Mitarbeiter etwa bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld umfasst.
Konzernchef Fanderl steht unter Druck. Er soll aus den beiden schwächelnden Warenhauskonzernen einen auch im Internet-Zeitalter wettbewerbsfähigen Handelsriesen schmieden. Nach Karstadt-Angaben blieb das Weihnachtsgeschäft beim Kaufhof jedoch deutlich unter den Erwartungen. Die Umsätze der Kaufhof-Filialen hätten fast vier Prozent unter dem Vorjahresniveau gelegen. Und auch das Online-Geschäft sei gegen den Markttrend geschrumpft. Bei Karstadt soll das wichtige Weihnachtsgeschäft nach Angaben aus informierten Kreisen ebenfalls nicht gut gelaufen sein.
Die Gewerkschaft Verdi kündigte heftigen Widerstand gegen die Konzernpläne an. "Wir lassen keine Sanierung zu, die ein Gesundstoßen des Konzerns allein auf dem Rücken der Beschäftigten vorsieht", sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Was völlig fehle, sei ein tragfähiges Zukunftskonzept. Stattdessen werde ein Ausstieg aus der Tarifbindung angekündigt. Verdi werde "um die Arbeitsplätze kämpfen", sagte Nutzenberger. Die Tarifkommissionen von Kaufhof und Karstadt würden sich zeitnah treffen und über Aktivitäten beraten.
Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung für Essen als Sitz der künftigen Konzernzentrale. "Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht, die der herausragenden Bedeutung Kölns als Handelsmetropole mit exzellenten Standortbedingungen gerecht wird", sagte die parteilose Politikerin. Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) begrüßte die Entscheidung dagegen.
Die Mehrheit am neuen Gemeinschaftsunternehmen, das in etwa 240 Filialen rund 32.000 Mitarbeiter beschäftigt, hält seit dem Zusammenschluss Ende November vergangenen Jahres der bisherige Karstadt-Eigentümer René Benko. Karstadt hat auch die operative Führung übernommen. Der Kaufhof-Eigentümer Hudson's Bay Company blieb aber als Minderheitseigentümer an Bord.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
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Letzte Überarbeitung: 29. Januar 2019
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