Update Arbeitsrecht 25|2021 vom 15.12.2021
Arbeit und Soziales
Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrats eine Impfpflicht gegen COVID-19 für Gesundheits- und Pflegepersonal ab dem 15.03.2022 beschlossen.
UPDATE
ARBEITSRECHT
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
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