HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Arbeitsschutzrecht

 

Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (kurz: "Arbeitnehmer-Entsendegesetz" oder auch "AEntG") schreibt ausländischen Unternehmen, die ihren Sitz in einem anderen EU-Staat als Deutschland haben und in Deutschland Dienstleistungen erbringen wollen, die Einhaltung bestimmter, in Deutschland geltender arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Mindeststandards vor.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das ArbSchG gehört zum sog. technischen Arbeitsschutz. Es dient nicht der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern in besonderen Lebenslagen (wie etwa die Vorschriften über den Schutz, den Schwerbehinderte oder werdende Mütter genießen), sondern der Sicherheit bei der Arbeit bzw. am Arbeitsplatz. Das ArbSchG ist das allgemeinste Gesetz des technischen Arbeitsschutzes.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Mit dem Arbeitszeitgesetz (kurz: "ArbZG") vom 06.06.1994 wollte der Gesetzgeber die kurz zuvor erlassene Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 23.11.21.1993 (kurz: "Arbeitszeitrichtlinie") in das deutsche Recht umsetzen. Mit dem "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003 (BGBl. I, S.3001) wurde das ArbZG im wesentlichen und allein unter dem Druck der Rechtsprechung des EuGH geändert und anerkannt, daß ärztlicher Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern als "Arbeitszeit" im Sinne des Arbeitsschutzrechts zählt und daher nur noch begrenzt zulässig ist.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das Bundesdatenschutzgesetz (kurz: "BDSG") bestimmt auf Bundesebene den Umgang mit personenbezogenen Daten bei Informationsverarbeitung.

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (kurz: "JArbSchG") beschränkt die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in vielfacher Hinsicht.

Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG)
Das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (kurz: "Mindestarbeitsbedingungengesetz" oder auch "MiArbG") vom 11.01.1952 erlaubt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit einem bei ihm gebildeten Fachausschuss, Mindestlöhne festzusetzen.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Mutterschutzgesetz (kurz: "MuSchG") enthält zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen zugunsten von Frauen während und nach der Schwangerschaft.

Mutterschutzgesetz (alte Fassung) (MuSchG a.F.)
Das Mutterschutzgesetz (kurz: "MuSchG")alte Fassung enthält zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen zugunsten von Frauen während und nach der Schwangerschaft.