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Fehlerhafte Massenentlassungsanzeige kann Kündigung unwirksam machen
13.01.2026. In diesem Fall klagte eine Pilotin gegen ihre Kündigung, nachdem der Insolvenzverwalter ihrer Fluggesellschaft die Anzeige unvollständig bei der Arbeitsagentur eingereicht hatte. Arbeitsgericht (ArbG) und Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf wiesen die Klage ab, doch der Sechste BAG-Senat legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
Dieser entschied, dass die Arbeitsverwaltung Fehler nicht einfach „als ausreichend informiert“ betrachten darf und eine richterrechtliche Verlängerung der Kündigungsfrist keine ausreichende Sanktion ist. Nachträgliche Korrekturen der Anzeige sind nach Ausspruch der Kündigung wirkungslos: EuGH, Urteil vom 30.10.2025, C-402/24
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 11|2025 EuGH: Eine richterrechtliche Verlängerung der Kündigungsfrist wäre keine ausreichende Sanktion für Fehler bei der Massenentlassungsanzeige
Handbuch Arbeitsrecht: Insolvenz des Arbeitgebers
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Massenentlassung
Handbuch Arbeitsrecht: Sozialplan
Letzte Überarbeitung: 15. Januar 2026
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