- -> zur Mobil-Ansicht
- Arbeitsrecht aktuell
- Arbeitsrecht 2026
- Arbeitsrecht 2025
- Arbeitsrecht 2024
- Arbeitsrecht 2023
- Arbeitsrecht 2022
- Arbeitsrecht 2021
- Arbeitsrecht 2020
- Arbeitsrecht 2019
- Arbeitsrecht 2018
- Arbeitsrecht 2017
- Arbeitsrecht 2016
- Arbeitsrecht 2015
- Arbeitsrecht 2014
- Arbeitsrecht 2013
- Arbeitsrecht 2012
- Arbeitsrecht 2011
- Arbeitsrecht 2010
- Arbeitsrecht 2009
- Arbeitsrecht 2008
- Arbeitsrecht 2007
- Arbeitsrecht 2006
- Arbeitsrecht 2005
- Arbeitsrecht 2004
- Arbeitsrecht 2003
- Arbeitsrecht 2002
- Arbeitsrecht 2001
- Tipps und Tricks
- Handbuch Arbeitsrecht
- Gesetze zum Arbeitsrecht
- Urteile zum Arbeitsrecht
- Arbeitsrecht Muster
- Videos
- Impressum-Generator
- Webinare zum Arbeitsrecht
- Update Arbeitsrecht Archiv
-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Warnstreiks im öffentlichen Dienst
Die Arbeitsbedingungen der Tarifbeschäftigten werden in Deutschland nicht einheitlich, sondern nach Zuständigkeitsbereichen geregelt. Maßgeblich sind hierbei der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Bund und Kommunen sowie der Tarifvertrag der Länder (TV-L) für die Beschäftigten der Bundesländer.
Gegenstand der laufenden Verhandlungen sind insbesondere Anpassungen der Entgelttabellen, die Laufzeit künftiger Tarifverträge sowie strukturelle Fragen der Arbeitsbedingungen. Während für Bund und Kommunen bereits Ende 2025 ein Tarifabschluss erzielt wurde, dauern die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) weiterhin an.
In diesem Zusammenhang kommt es bundesweit zu Warnstreiks, die unter anderem Schulen, Hochschulen, Kindertagesstätten, Landesverwaltungen sowie teilweise den Justiz- und Polizeibereich betreffen.
Forderungen der Gewerkschaften
Die Gewerkschaften fordern eine lineare Entgelterhöhung von 7 %, sowie einen garantierten Mindestbetrag von 300 € pro Monat, um insbesondere die unteren und mittleren Entgeltgruppen stärker zu entlasten. Zusätzlich verlangen sie eine Erhöhung der Vergütung für Auszubildende und dual Studierende um 200 € sowie eine Tarifvertragslaufzeit von 12 Monaten. Mit diesen Maßnahmen soll ein inflations- und leistungsbezogener Einkommenszuwachs sichergestellt und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhalten werden.
Position der Arbeitgeber
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat bislang kein Angebot vorgelegt, das von den Gewerkschaften als ausreichend bewertet wird. Vorgeschlagen werden mehrstufige Entgelterhöhungen für 2026 bis 2028 mit einer Gesamtsteigerung von etwas über 5 %. Sowohl Höhe als auch Laufzeit des Angebots weichen damit deutlich von den gewerkschaftlichen Forderungen ab, wobei insbesondere die längere Vertragslaufzeit strittig ist. Die TdL begründet ihr Vorgehen mit der angespannten Haushaltslage zahlreicher Bundesländer.
Aktueller Stand der Verhandlungen
Nachdem die ersten beiden Tarifverhandlungsrunden im Januar ohne Einigung geblieben sind, bleibt abzuwarten, zu welchem Ergebnis die dritte Verhandlungsrunde ab dem 11. Februar 2026 führen wird. Sowohl die Gewerkschaften als auch die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) haben im Vorfeld ihre grundsätzliche Verhandlungs- und Kompromissbereitschaft betont. Zugleich haben die Gewerkschaften deutlich gemacht, dass bei Ausbleiben eines aus ihrer Sicht verbesserten Angebots weitere Warnstreiks in Betracht kommen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Arbeitgeberverband fordert Einschränkung des Streikrechts (10. Februar 2026)
Zweite Verhandlungsrunde zum TV-L bleibt ohne Ergebnis (19.01.2026)
Letzte Überarbeitung: 11. Februar 2026
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2026:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurfürstendamm 194, 10707 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de











