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Aktuelles Arbeitsrecht 2001: Urteile, Gesetzgebung, Europarecht, Arbeit & Soziales
Auf dieser Seite finden Sie juristische Bewertungen aktueller Urteile und Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts im Jahr 2001.
Da die Beiträge aktualitätsbedingt auf teilweise unvollständigen Informationen beruhen (insbesondere auf gerichtlichen Pressemeldungen über Urteile, die im Volltext noch nicht vorliegen), haben sie oft vorläufigen Charakter.
Ältere Beiträge geben daher nicht immer den zwischenzeitlich erreichten Stand der arbeits- und sozialrechtlichen Diskussion wieder.
Beiträge aus anderen Jahren finden Sie unter Arbeitsrecht 2019, Arbeitsrecht 2018, Arbeitsrecht 2017, Arbeitsrecht 2016, Arbeitsrecht 2015, Arbeitsrecht 2014, Arbeitsrecht 2013, Arbeitsrecht 2012, Arbeitsrecht 2011, Arbeitsrecht 2010, Arbeitsrecht 2009, Arbeitsrecht 2008, Arbeitsrecht 2007, Arbeitsrecht 2006, Arbeitsrecht 2005, Arbeitsrecht 2004, Arbeitsrecht 2003, und unter Arbeitsrecht 2002.
01/07 Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 | |
22.12.2001. Seit Ende Juli 2001 ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in reformierter Fassung in Geltung. Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen finden Sie hier. |
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01/06 Annahmeverzugslohn bei Insolvenz | |
15.12.2001. Zeigt der Insolvenzverwalter die "Unzulänglichkeit" der Insolvenzmasse bzw. die "Massearmut" an und nimmt er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Insolvenzeröffnung nicht mehr entgegen, hat der Arbeitnehmer nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keine Möglichkeit mehr, seinen (an sich bestehenden) Anspruch auf Annahmeverzugslohn gegen den Verwalter einzuklagen. Eine solche Leistungsklage ist nach Anzeige der Massearmut unzulässig: BAG, Urteil vom 11.12.2001, 9 AZR 459/00. |
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01/05 Tarifliche Ausschlussfristen und Arbeitsnachweis | |
05.07.2001. Nach einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf muß der Arbeitgeber auch solche Tarifverträge in seinen schriftlichen Arbeitsnachweis aufnehmen, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Unterläßt der Arbeitgeber dies, kann er sich auf die in einem solchen Tarifvertrag enthaltenen Ausschlussfristen nicht berufen: LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.05.2001, 5 (3) Sa 45/01. |
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01/04 Thüringer LAG schützt Mobbingopfer | |
12.06.2001. Das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) hat in einem bemerkenswerten Urteil vom April dieses Jahres die Chancen von Mobbingbetroffenen auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz deutlich verstärkt, indem es dem klagenden Mobbingopfer Beweiserleichterungen zustanden hat. Es allerdings ungewiß, ob sich diese Rechtsprechung durchsetzen wird: Thüringer LAG, Urteil vom 10.04.2001, 5 Sa 403/00. |
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01/03 Verzugszinsen sind aus dem Bruttolohn zu berechnen | |
03.05.2001. Nach einer Grundsatzentscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug ist und daher Verzugszinsen zahlen muss, die Zinsen aus dem (höheren) Bruttolohnanspruch anstatt aus dem (geringerem) Nettolohnanspruch berechnen: Bundesarbeitsgericht, Großer Senat, Beschluss vom 07.03.2001, GS 1/00. |
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01/02 Kündigungsschutz im Kleinbetrieb | |
15.04.2001. Kommen für eine Kündigung mehrere Arbeitnehmer in Betracht, darf der Arbeitgeber auch in einem Kleinbetrieb, in dem das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht gilt, keine willkürliche Auswahl treffen. Vielmehr muss er ein "Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme" wahren, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem Urteil aus dem Jahre 1998 (BVerfG, Urteil vom 27.01.1998, 1 BvL 15/87). Diese Vorgabe aus Karlsruhe hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil verfahrensrechtlich konkretisiert, d.h. Maßstäbe für Kündigungsschutzverfahren aufgestellt: BAG, Urteil vom 21.02.2001, 2 AZR 15/00. |
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01/01 Kein Anspruch auf "Wunschformel" im Zeugnis | |
13.03.2001. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kann der Arbeitnehmer nicht verlangen, daß das Arbeitszeugnis eine sog. "Wunschformel" für die weitere Zukunft des Arbeitnehmers enthält: BAG, Urteil vom 20.02.2001, 9 AZR 44/00. |