HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Betriebsratsanhörung

Das Be­triebs­ver­fas­sungs­ge­setz (kurz: "Be­trVG") ist die ge­setz­li­che Grund­la­ge der Ar­beit von Be­triebs­rä­ten.

Die letz­ten Ge­set­zes­än­de­run­gen brach­te das "Ge­setz zur För­de­rung der Be­triebs­rats­wah­len und der Be­triebs­rats­ar­beit in ei­ner di­gi­ta­len Ar­beits­welt (Be­triebs­rä­te­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz)", vom 14.06.2021 (BGBl I, S.1762), das ab dem 18.06.2021 in Kraft ist.

Das Be­trVG re­gelt, in wel­chen Be­trie­ben Be­triebs­rä­te zu wäh­len sind und wie dies ge­schieht, aus wie vie­len Mit­glie­dern Be­triebs­rä­te be­ste­hen, wann Be­triebs­rä­te von Ar­beit frei­zu­stel­len sind und wann und wie Ge­samt­be­triebs­rä­te, Kon­zern­be­triebs­rä­te und Ju­gend- und Aus­zu­bil­den­den­ver­tre­tun­gen (JAV) zu er­rich­ten sind. Die­se eher for­mal-ju­ris­ti­schen Re­ge­lun­gen fin­den sich in den ers­ten drei Tei­len des Be­trVG, d.h. in den Pa­ra­gra­phen 1 bis 73b.

Dar­über hin­aus ent­hält das Be­trVG die Mit­wir­kungs­rech­te des Be­triebs­rats. Die­se Rech­te rei­chen von blo­ßen In­for­ma­ti­ons­rech­ten über An­hö­rungs- und Mit­be­ra­tungs­rech­te bis hin zu ech­ten Mit­be­stim­mungs­rech­ten. Die­se "ei­gent­lich span­nen­den" Re­ge­lun­gen sind im vier­ten Teil des Be­trVG ent­hal­ten.

Nä­he­re In­for­ma­tio­nen zu den o.g. The­men fin­den Sie in un­se­rem On­line-Hand­buch zum Ar­beits­recht un­ter den Stich­wor­ten "Be­triebs­rat", "Be­triebs­rats­mit­glied", "Be­triebs­rats­schu­lung", "Mit­be­stim­mung in per­so­nel­len An­ge­le­gen­hei­ten", "Mit­be­stim­mung in so­zia­len An­ge­le­gen­hei­ten" und "Mit­be­stim­mung in wirt­schaft­li­chen An­ge­le­gen­hei­ten".

Spe­zi­el­le­re In­for­ma­tio­nen zu Fra­gen der Be­triebs­ver­fas­sung fin­den Sie auch un­ter den Stich­wor­ten "Be­trieb­s­än­de­rung", "Be­triebs­rat - Kün­di­gungs­schutz", "Be­triebs­rats­an­hö­rung", "Be­triebs­ver­ein­ba­rung", "Ei­ni­gungs­stel­le", "In­ter­es­sen­aus­gleich", "Nach­teils­aus­gleich" und "So­zi­al­plan".

Im fol­gen­den wer­den ei­ni­ge be­son­ders wich­ti­ge Vor­schrif­ten des Be­trVG wie­der­ge­ge­ben.

Da­mit Sie mög­lichst rasch zu je­dem Pa­ra­gra­phen die pas­sen­den Rechts­in­for­ma­tio­nen fin­den, ha­ben wir den Ge­set­zes­text mit Links zu den ein­schlä­gi­gen Hand­buch­ar­ti­keln un­se­res On­line-Hand­buchs zum Ar­beits­recht ver­se­hen. Bit­te be­ach­ten Sie, dass dies ei­ne Ge­set­zes­be­ar­bei­tung durch uns dar­stellt. Der recht­lich ver­bind­li­che ("amt­li­che") Ge­set­zes­text ist nur im Bun­des­ge­setz­blatt (BGBl) en­hal­ten, und zwar in des­sen ge­druck­ter Fas­sung. Ak­tu­el­le und ver­läss­li­che Fas­sun­gen des Be­trVG und an­de­rer Ge­set­ze fin­den Sie im In­ter­net z.B. un­ter http://de­ju­re.org/ oder un­ter www.ge­set­ze-im-in­ter­net.de.


Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

Zweiter Teil
Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat

Erster Abschnitt
Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats

Zweiter Abschnitt
Amtszeit des Betriebsrats

Dritter Abschnitt
Geschäftsführung des Betriebsrats

Vierter Abschnitt
Betriebsversammlung

Fünfter Abschnitt
Gesamtbetriebsrat

Sechster Abschnitt
Konzernbetriebsrat

Dritter Teil
Jugend- und Auszubildendenvertretung

Erster Abschnitt
Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung

Zweiter Abschnitt
Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

Dritter Abschnitt
Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung

Vierter Teil
Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer

Erster Abschnitt
Allgemeines

Zweiter Abschnitt
Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers

Dritter Abschnitt
Soziale Angelegenheiten

Vierter Abschnitt
Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

Fünfter Abschnitt
Personelle Angelegenheiten

Erster Unterabschnitt
Allgemeine personelle Angelegenheiten

Zweiter Unterabschnitt
Berufsbildung

Dritter Unterabschnitt
Personelle Einzelmaßnahmen

Sechster Abschnitt
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Erster Unterabschnitt
Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Zweiter Unterabschnitt
Betriebsänderungen

Fünfter Teil
Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten

Erster Abschnitt
Seeschifffahrt

Zweiter Abschnitt
Luftfahrt

Dritter Abschnitt
Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften

Sechster Teil
Straf- und Bußgeldvorschriften

Siebenter Teil
Änderung von Gesetzen

Achter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften


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Dr. Martin Hensche
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