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Betriebsratsanhörung
Mit Betriebsratsanhörung oder, was dassselbe heißt, mit Anhörung des Betriebsrats ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren der Mitbestimmung des Betriebsrats gemeint, das der Arbeitgeber bei jeder Entscheidung über eine Kündigung einhalten muss. Die Betriebsratsanhörung verpflichtet den Arbeitgeber, den Betriebsrat sehr genau über eine geplante Kündigung zu informieren und ihm einige Tage Zeit zu geben, sich zu der Kündigung zu äußern. Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Betriebsrat eine Woche Zeit für seine Stellungnahme, bei einer außerordentlichen drei Tage.
Der Betriebsrat kann die Kündigung zwar nicht verhindern, d.h. er hat kein den Arbeitgeber bindendes Einspruchsrecht, doch ist eine ohne Betriebsratsanhörung ausgesprochen Kündigung ausnahmslos unwirksam. Und da es die Arbeitsgerichte mit den Informationspflichten des Arbeitgebers bei der Betriebsratsanhörung sehr genau nehmen, muss der Arbeitgeber hier viele rechtliche Formalitäten beachten, soll seine Kündigung nicht unwirksam sein.
Informationen zum Thema Betriebsratsanhörung finden Sie unter Handbuch Arbeitsrecht: Anhörung des Betriebsrats.
Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017
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