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Mobbing
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, was man unter Mobbing versteht, woran Sie in Ihrem speziellen Fall erkennen können, ob Sie gemobbt werden und welche Rechte Betroffene im Falle von Mobbing am Arbeitsplatz haben.
Außerdem finden Sie Hinweise dazu, was man tun sollte, wenn man von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen ist und ob sich die rechtliche Situation von Mobbingbetroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbessert hat.
von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin
- Was versteht man unter Mobbing?
- Werden Sie gemobbt?
- Welche Rechte haben Betroffene bei Mobbing?
- Was sollte man tun, wenn man von Mobbing betroffen ist?
- Hat sich die Situation von Mobbingbetroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbessert?
- Wo finden Sie mehr zum Thema Mobbing?
- Was können wir für Sie tun?
Was versteht man unter Mobbing?
Wer Ärger mit seinem Chef, mit Kollegen oder mit seinen Mitarbeitern hat, ist möglicherweise von Mobbing betroffen. Da leider nicht alle unter „Mobbing“ dasselbe verstehen, sollte man sich zunächst klarmachen, was man damit meint.
Es gibt verschiedene Definitionen von Mobbing. Eine von Beratungsstellen und in der politischen Diskussion immer wieder aufgegriffene Definition geht auf Heinz Leymann zurück und zählt 45 verschiedene (!) schikanöse Handlungen auf, denen man über mindestens sechs Monate hinweg ausgesetzt sein muss, damit von Mobbing gesprochen werden kann.
Eine andere, für das Arbeitsrecht eher brauchbare Definition stellt darauf ab,
- dass der betroffene Arbeitnehmer von Kollegen oder Vorgesetzten angefeindet, schikaniert oder diskriminiert wird,
- dass er sich in einer unterlegenen Position befindet,
- dass die feindseligen Handlungen über einen längeren Zeitraum hinweg und systematisch vorgenommen werden, und
- rechtswidrig sind, so dass es für diese Handlungen keinen rechtfertigenden Grund gibt (wie es ihn z.B. für harte, aber sachliche Kritik an Arbeitsleistungen gibt).
Warum man eher dieser Definition als der von Leymann vorgeschlagenen folgen sollte, können Sie in dem Beitrag “Mobbing - Definitionen“ nachlesen.
Werden Sie gemobbt?
Ob Konflikte am Arbeitsplatz so erheblich sind, daß man von Mobbing sprechen kann, können Sie anhand der oben genannten vier Voraussetzungen prüfen:
Zunächst muss eine schikanöse und/oder diskriminierende Behandlung vorliegen. Das ist beispielsweise der Fall bei
Verspottung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der religiösen oder politischen Einstellungen, des Privatlebens, der Nationalität oder wegen einer Behinderung,
- Zuweisung sinnloser oder dem Arbeitsvertrag offensichtlich nicht entsprechender Aufgaben,
- Zuweisung immer neuer, nicht zu bewältigender Aufgaben,
- vollständigem Entzug von Arbeitsaufgaben oder
- kurzfristig hintereinander ausgesprochenen, offensichtlich nicht gerechtfertigten Abmahnungen.
Weiterhin muss der Betroffene in einer unterlegene Position geraten sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn man anonymen Anschuldigungen ausgesetzt ist, wenn man als einzelner einer Mehrzahl von "Gegnern" gegenüber steht oder von einem Vorgesetzten angefeindet wird.
Weiterhin müssen die Anfeindungen über einen längeren Zeitraum hinweg und systematisch vorgenommen werden. Dabei genügen zwei oder drei Wochen „Stress“ mit Arbeitskollegen oder Vorgesetzten noch nicht, um von einem „längeren“ Zeitraum zu sprechen. „Systematisch“ sind Anfeindungen vor allem (aber nicht nur), wenn sie abgesprochen sind.
Schließlich ist zu überlegen, ob es für die vom Betroffenen als schikanös empfundene Behandlung möglicherweise einen rechtlich „darstellbaren“ sachlichen Grund gibt oder ob sie rechtswidrig ist. So können beispielsweise auch kurzfristig hintereinander ausgesprochene Abmahnungen durch Pflichtverstöße gerechtfertigt sein, oder die Zuweisung unangenehmer Arbeitsaufgaben kann durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gerechtfertigt sein.
Eine ausführliche Checkliste, mit deren Hilfe Sie Ihre Probleme besser einordnen können, finden Sie in dem Beitrag “Mobbing - Prüfliste für Betroffene“
Welche Rechte haben Betroffene bei Mobbing?
Welche Rechte Mobbingopfer haben, hängt zum einen von der Intensität bzw. rechtlichen Qualität der Schikanen ab und zum anderen davon, wer sie verübt, d.h. ob das Mobbing von Arbeitskollegen oder vom Arbeitgeber ausgeht. Schließlich macht es einen Unterschied, ob der Betroffene seine Rechte gegenüber Arbeitskollegen oder gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen möchte.
Haben die Schikanen die Qualität strafbarer Handlungen, d.h. geht es um Beleidigungen, üble Nachrede, um Tätlichkeiten oder um sexuelle Nötigungen, kann der Geschädigte gegen den oder die Täter Strafanzeige erstatten und auf zivilrechtlichem Wege Unterlassung verlangen. Dabei kommt es zunächst nicht darauf an, ob solche strafrechtlich relevanten Rechtsverletzungen von einem gleichrangigen Kollegen, einem vorgesetzten Arbeitnehmer, einem unterstellten Mitarbeiter oder dem Arbeitgeber verübt wurden.
Sind die verübten Schikanen nicht strafbar, können sie dennoch bei ausreichender Intensität eine Vertragsverletzung darstellen, und zwar sowohl dann, wenn der oder die Urheber Arbeitskollegen sind, als auch dann, wenn die Beeinträchtigungen vom Arbeitgeber ausgehen.
Die von Arbeitskollegen ausgehenden Vertragsverletzungen (zum Beispiel Verweigerung von Gesprächen, Vorenthalten von Informationen) lösen zwar keine Ansprüche des betroffenen Arbeitnehmers gegenüber den Urhebern aus, doch kann der Betroffene vom Arbeitgeber verlangen, dass er sich schützend vor ihn stellt, d.h. die Urheber des Mobbing beispielsweise abmahnt oder versetzt.
Gehen die Schikanen dagegen unmittelbar vom Arbeitgeber aus, kann der Betroffene schneller weitergehende Rechte geltend machen, d.h. er kann den Arbeitgeber sofort abmahnen oder unter Umständen das Arbeitsverhältnis kündigen und Schadensersatz wegen der vom Arbeitgeber verschuldeten Vertragsbeendigung verlangen, während er solche Rechte gegenüber dem Arbeitgeber in Fällen des von Kollegen verübten Mobbing erst dann hat, wenn der Arbeitgeber trotz Kenntnis der Vorfälle untätig bleibt.
Nähere Informationen zu den Rechten, die gemobbte Arbeitnehmer haben, finden Sie in dem Beitrag “Mobbing - Rechte von Mobbingopfern“.
Was sollte man tun, wenn man von Mobbing betroffen ist?
Wenn man als Betroffener bzw. Opfer unliebsame Erfahrungen mit Mobbing machen muss, sollte man systematisch dagegen vorgehen.
Im einzelnen sollte man
- Fakten sammeln,
- Beweise sichern,
- von seinem Beschwerderecht Gebrauch machen,
- nicht vorschnell bzw. von vornherein von "Mobbing" sprechen,
- Kontakt zu Beratungsstellen aufnehmen,
- nach vorheriger Beratung die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ankündigen und
- notfalls gerichtliche Schritte planen.
Nähere Informationen zu der Frage, was Sie als Betroffener unternehmen sollten, finden Sie in dem Beitrag “Mobbing - Tipps für Betroffene“.
Hat sich die Situation von Mobbingbetroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbessert?
Ja, das ist der Fall - vorausgesetzt, das Mobbing wird aufgrund von Merkmalen des Betroffenen verübt, die gemäß § 1 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG als verbotene Diskriminierungsmerkmale anzusehen sind. Durch § 1 AGG verboten sind Benachteiligungen
- aus Gründen der Rasse oder wegen
- der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters oder
- der sexuellen Identität.
Ist man hingegen "nur" Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz, ohne daß dies mit den oben genannten Diskriminierungsverboten im Zusammenhang steht, kann man sicht nicht auf das AGG berufen, so dass dieses auch keine rechtliche Verbesserung für Mobbingbetroffene mit sich bringt.
Die rechtlichen Verbesserungen für Mobbingbetroffene, die damit zugleich in einer gegen das AGG verstoßenden Weise diskriminiert werden, bestehen im wesentlichen in einer Erleichterung des Nachweises einer Diskriminierung bzw. des Mobbing sowie in einem gesetzlichen Entschädigungsanspruch, der bei immateriellen Einbußen eingreift, d.h. Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kompensieren will.
Weitere Informationen zu der Frage, in welcher Weise das AGG die Rechte von Mobbingbetroffenen verbessert hat, finden Sie in dem Beitrag “Mobbing - Verbesserter Schutz durch das AGG“.
Wo finden Sie mehr zum Thema Mobbing?
Weitere Informationen, die Sie im Zusammenhang mit dem Thema Mobbing interessieren könnten, finden Sie hier:
- Handbuch Arbeitsrecht: Datenschutz im Arbeitsrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Allgemein
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Anwendungsbereich des gesetzlichen Schutzes
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Erlaubte Benachteiligungen
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierung - Rechte Betroffener
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Alter
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Behinderung
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Ethnische Herkunft, Rassismus
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Geschlecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Religion oder Weltanschauung
- Handbuch Arbeitsrecht: Diskriminierungsverbote - Sexuelle Identität
- Handbuch Arbeitsrecht: Gebot fairen Verhandelns
- Handbuch Arbeitsrecht: Gleichbehandlungsgrundsatz
- Kanzlei: Mobbing - Definitionen
- Kanzlei: Mobbing - Prüfliste für Betroffene
- Kanzlei: Mobbing - Rechte von Mobbingopfern
- Kanzlei: Mobbing - Tipps für Betroffene
- Kanzlei: Mobbing - Verbesserter Schutz durch das AGG
- Übersicht Handbuch Arbeitsrecht
Aktuelle Informationen unseres Anwaltsteams zum Thema Mobbing finden Sie hier:
- Arbeitsrecht aktuell: 20/060 Versetzung wegen Konflikten am Arbeitsplatz
- Arbeitsrecht aktuell: 14/402 Verwirkung von Ansprüchen wegen Mobbings
- Arbeitsrecht aktuell: 13/079 Prozess um Ausbeutung einer Hausangestellten
- Arbeitsrecht aktuell: 12/287 Klage gegen saudischen Diplomaten zulässig
- Arbeitsrecht aktuell: 12/037 Oberarzt verklagt Chefarzt wegen Mobbings
- Arbeitsrecht aktuell: 11/069 Vorverurteilung durch Vorgesetzten: Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- Arbeitsrecht aktuell: 10/249 Mobbing: Systematische Würdeverletzungen und feindliches Umfeld erforderlich.
- Arbeitsrecht aktuell: 09/238 Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Mobbing
- Arbeitsrecht aktuell: 07/82 Mobbing durch Chefarzt
- Arbeitsrecht aktuell: 07/17 Bundesarbeitsgericht: Mobbingklagen ohne Ausschlussfristen
- Arbeitsrecht aktuell: 06/05 LAG Köln: Beweislast bei Schmerzensgeldklage wegen Mobbings
- Arbeitsrecht aktuell: 01/04 Thüringer LAG schützt Mobbingopfer
Letzte Überarbeitung: 30. Oktober 2020
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit einem zu Ihren Lasten gehenden Mobbing am Arbeitsplatz haben, selbst dem Vorwurf des Mobbing ausgesetzt sind oder wenn Sie in einer sachlich nicht nachvollziehbaren Weise von einer anderen Arbeitnehmern gewährten Vergünstigung ausgeschlossen werden, beraten und unterstützen wir Sie gerne. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen, die Sie aufgrund des Mobbings geltend machen können. Je nach Lage des Falles bzw. entsprechend Ihren Wünschen treten wir entweder nach außen nicht in Erscheinung oder aber wir verhandeln in Ihrem Namen mit Ihrem Arbeitgeber. Für eine möglichst rasche und effektive Beratung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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