Update Arbeitsrecht 25|2021 vom 15.12.2021
Arbeit und Soziales
EU will Rechte von Plattformbeschäftigten verbessern
Die EU-Kommission plant, dass bei Plattformbeschäftigten künftig das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses vermutet werden soll. Auch soll es mehr Transparenz beim Einsatz von algorithmischem Management geben.
UPDATE
ARBEITSRECHT
Dieser Artikel ist Bestandteil des ehemals kostenpflichtigen Entscheidungsreports Update Arbeitsrecht.
Wenn Sie weiterlesen möchten, melden Sie sich bitte als registrierter Abonnent an (Anmeldung / Login). Ein kostenfreies Ansichtsexemplar finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |



