Update Arbeitsrecht 10|2025 vom 31.10.2025
Arbeit und Soziales
Arbeitgeberverband will Krankenversicherung reformieren
In einem Positionspapier schlägt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. grundlegende Änderungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor.
31.10.2025. Aufgrund der immer weiter ansteigenden Kosten der GKV machen sich die Arbeitgeber Sorgen um Beitragserhöhungen, die gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und die Arbeitgeberseite in den nächsten Jahren voraussichtlich stärker belasten werden.
Daher hat die die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) ein Positionspapier mit Reformvorschlägen vorgelegt.
Ziel der von der BDA befürworteten Reformen ist es, die finanzielle Belastung von Arbeitseinkommen durch GKV-Beiträge zu begrenzen oder im optimalen Fall sogar zu verringern.
Dabei unterstützt die BDA die bereits im Gang befindliche Konzentration der Krankenhausversorgung und spricht sich - eher allgemein - für eine stärkere Digitalisierung und für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen aus.
Auch das von der schwarz-roten Koalition geplante Primärarztmodell wird befürwortet. Nach Ansicht der Arbeitgeber ist dies aber nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenderen Optimierung der „Versorgungspfade“.
Eine weitere Forderung ist die Verringerung der Versicherungsleistungen der GKV auf eine „Basisversicherung“. Die GKV soll künftig nur noch die medizinisch notwendige Versorgung absichern und „verzichtbare Leistungen“ ausschließen.
Angedeutet werden hier „altersbezogene Leistungsausschlüsse“, was z.B. die Ablehnung teurer Knie- oder Hüftprothesen ab einem bestimmten Alter bedeuten könnte.
Unter dem Stichwort einer Stärkung der Eigenverantwortung möchte die BDA die finanzielle Selbstbeteiligung der Versicherten ausbauen. So soll die zu Ende 2012 abgeschaffte Praxisgebühr in veränderter Form wieder eingeführt werden.
Während die Praxisgebühr einmal pro Quartal erhoben wurde und (daher) geringe Steuerungswirkungen hatte, schlägt das Positionspapier vor, eine pro Arztbesuch fällige „Kontaktgebühr“ einzuführen.
Schließlich macht die BDA eine Reihe von Vorschlägen, um die GKV von der Belastung mit versicherungsfremden Leistungen zu entlasten.
Hier wird u.a. gefordert, dass der Bund die Beiträge für die Behandlung von Bürgergeldempfängern um 10 Mrd. EUR pro Jahr aufstockt und dass die Umsatzsteuer auf Arzneimittel und Hilfsmittel auf sieben Prozent abgesenkt wird.
Es sei nicht nachvollziehbar, „warum (lebens-)notwendige Humanarzneimittel höher besteuert werden als z. B. Süßigkeiten, Katzenfutter oder Tierarzneimittel“.
Im Zusammenhang mit „versicherungsfremden“ Belastungen der GKV wird auch die bislang beitragsfreie Mitversicherung von gering oder nicht verdienenden Ehegatten in der Krankenversicherung des versicherten Mitglieds kritisiert.
Dies möchte die BDA ändern. Künftig sollen bislang beitragsfrei mitversicherte Ehegatten den Mindestbeitrag zahlen. Dieser liegt derzeit bei gut 200,00 EUR.
Kritisch ist anzumerken, dass sich die Reformvorschläge in ihrer Summe recht einseitig zulasten der Versicherten auswirken würden und daher sozial wenig ausgewogen sind.
Eine für Versicherte deutlich teurere GKV als bisher, die andererseits nur eine „Basisversicherung“ leistet, wird kaum die Zustimmung der im Bund mitregierenden SPD finden.
AOK, Arbeitgeber setzen auf „durchgreifende“ GKV-Reformen, 30.10.2025
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