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ARBEITSRECHT
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ENTSCHEIDUNGSREPORT FÜR DIE BETRIEBLICHE PRAXIS 09|2024

Update Arbeitsrecht 09|2024 vom 30.09.2024

Arbeit und Soziales

Einigung über die Aktivrente

Am 17.09.2025 haben sich CDU/CSU und SPD auf die Einführung der sog. Aktivrente geeinigt. Die Neuregelung soll voraussichtlich zum Jahresanfang 2026 in Kraft treten.

30.09.2025. Wie Kanzler Friedrich Merz am 17.09.2025 auf dem Maschinenbaugipfel in Berlin bekanntgab besteht in der Großen Koalition Einigkeit darüber, dass Arbeitnehmer, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen, künftig einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 2.000,00 EUR monatlich bzw. 24.000,00 EUR pro Jahr erhalten sollen.

Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Arbeitnehmer über das Renteneintrittsalter hinaus im Beruf bleiben.

Darüber hinaus ist geplant, dass künftig auch Überstunden steuerfrei sein sollen, falls sie 25 des Grundgehalts nicht übersteigen. Damit soll ein steuerlicher Anreiz geschaffen werden, mehr als arbeitsvertraglich vorgesehen zu arbeiten.

Die Aktivrente sollen nur Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können, d.h. für Selbstständige gilt die steuerliche Besserstellung nicht.

Außerdem kann der Steuervorteil nur ab dem gesetzlichen Rentenalter genutzt werden. Dieses liegt infolge der schrittweisen Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Wer seine Rente vorzeitig in Anspruch nehmen möchte, kann daher nicht von der Aktivrente profitieren.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass etwa 25.000 Rentner von der steuerlichen Vergünstigung Gebrauch machen werden.
Kritiker wenden ein, dass die Möglichkeit des Hinzuverdienstes im Rentenalter bereits jetzt besteht und auch finanziell - begrenzt - belohnt wird, da Arbeitnehmer keine Beiträge mehr zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen (allerdings zur Kranken- und Pflegeversicherung). 

Es werden daher Mitnahmeeffekte befürchtet, d.h. wer ohnehin, meist in besser bezahlten Berufen, länger arbeiten möchte, erhält ein teures „Steuergeschenk“.

Fraglich ist auch, mit welchen Details die Aktivrente aus den Gesetzesberatungen herauskommen wird. Möglicherweise wird der steuerfreie Rentnerlohn dem Progressionsvorbehalt unterstellt. Dann würden zwar nicht die bis zu 24.000,00 EUR Hinzuverdienst besteuert, aber die Besteuerung der übrigen Einkünfte würde durch das erhöhte Gesamteinkommen steigen.

WirtschaftsWoche: Aktivrente 2026: Friedrich Merz verkündet Einigung, 17.09.2025

Die Zeit: Aktivrente: Ein Rentengeschenk, das niemand braucht, 02.09.2025 (Tina Groll)

BR24, Die Aktivrente: Was über das Rentenprojekt bekannt ist, 17.09.2025

 

Handbuch Arbeitsrecht: Altersteilzeit

Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsrente

Handbuch Arbeitsrecht: Überstunden
 

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